Pressemeldungen

Neues Bundesmeldegesetz in Kraft getreten - Übermittlung von Daten bei Alters- und Ehejubiläen

Zum 1.11.2o15 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Dieses löst die bisherigen Meldegesetze der einzelnen Bundesländer ab. In diesem Zusammenhang ist auf eine geänderte Rechtslage hinzuweisen, die die bisherige Praxis der Datenübermittlung an die Presse betrifft. 

Nach dem bisher gültigen § 35 Abs. 3 Hessisches Meldegesetz (HMG) durfte jeweils auf Verlangen von Mitgliedern gewählter staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk eine Melderegisterauskunft über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnerinnen oder Einwohnern erfolgen. Diese Auskunft umfasste sämtliche Jubiläen eines Jahres.

Nach dem neuen § 5o Abs. 2 BMG darf die Meldebehörde zwar auf Verlangen von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk weiterhin Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Als Altersjubiläum definiert das Gesetz jedoch nunmehr den 7o. Geburtstag sowie jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 1oo. Geburtstag jeden folgenden Geburtstag. Als Ehejubiläum gilt nur das 5o. und jedes folgende Ehejubiläum. 

Bürgermeister Daniel Tybussek teilt mit, dass aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten ab Jahresbeginn 2o16 das neue Gesetz in die Praxis umgesetzt werden muss und daher die Mühlheimer Bürgerinnen und Bürger nur noch mit oben dargestellten Geburtstagen veröffentlicht werden dürfen.