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Neue Friedhofordnung steht zur Abstimmung an

In der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Februar ab 18.00 steht auch eine Abstimmung über die Neufassung der Friedhofordnung auf der Tagesordnung.

Die bisher geltende Friedhofsordnung, die am 1. Januar 1978 in Kraft getreten ist und damit noch aus der Amtszeit von Bürgermeister Werner Grasmück stammt, bedurfte einer grundsätzlichen Überarbeitung, die den Bedürfnissen der heutigen Zeit gerecht werden. Unter anderem wurden in diesem Zuge die Ruhezeiten auf den Mühlheimer Friedhöfen vereinheitlicht, die nunmehr mit 30 Jahren bei Erdbestattungen bzw. 20 Jahren bei Feuerbestattungen festgelegt sind.

Des Weiteren soll künftig auch ein Bestattungsfeld für vor dem Ende des sechsten Schwangerschaftsmonats totgeborene Kinder und Föten auf dem Waldfriedhof vorgehalten werden. Ferner ist nunmehr auch die sarglose Bestattung aus religiösen Gründen Bestandteil der Satzungsvorlage.

Dass die mit der Friedhofsordnung verbundene Neufassung der Gebührenordnung zur neuen Satzung allen heute geltenden Gesetzen und Vorgaben entspricht, wurde durch den renommierten Gutachter Prof. Dr. Erik Gawel testiert. Hierbei wurde die Richtigkeit der Kalkulation unter betriebswirtschaftlichen und kommunalabgaberechtlichen Maßstäben geprüft und bestätigt. Deshalb wirbt Bürgermeister Tybussek für eine geschlossene Zustimmung bei den Stadtverordneten: „„Mit der neuen Friedhofsordnung verfolgen wird das Ziel, die veränderten Bedürfnisse der Betroffenen zu berücksichtigen und unser Angebot zu verbreitern. Auch haben wir mit der neuen Gebührenordnung nun die richtigen Schritte unternommen, um für Kostentransparenz zu sorgen und die anfallenden Kosten nicht der Allgemeinheit, und damit allen Mühlheimer Bürgerinnen und Bürger, aufzubürden. Die Finanzierung des Friedhof unterliegt den geltenden Vorgaben einer kostenrechnenden Einrichtung, die somit weder einen Gewinn noch einen Verlust im städtischen Haushalt ausweisen darf.“