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Informationsangebot der Stadtverwaltung – Aufstockung der Rentenansprüche durch Nachzahlung für Schulzeit möglich

Im Sachgebiet Allgemeine Sozialberatung werden Mühlheimer Bürgerinnen und Bürger unter anderem zu Fragen der Rentenversicherung beraten.

„Es gibt im Rahmen der Rentenversicherung immer wieder gesetzliche Änderungen, die sich auf die Rentenansprüche auswirken, jedoch vielen betroffenen Menschen nicht bekannt sind. Es ist uns daher wichtig, zur Information der Bevölkerung beitragen, damit notwendige Schritte nicht aus Unkenntnis versäumt werden, “ erläutert Erste Stadträtin Gudrun Monat.

Eine bisher kaum genutzte Möglichkeit zur Aufstockung von Rentenansprüchen ist die Nachzahlung für Schul- bzw. Ausbildungszeiten. Voraussetzung ist die Antragsabgabe bis zum Ende des vollendeten 44. Lebensjahres und es müssen in diesen Zeiten bereits aus anderen Gründen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sein.

Lohnenswert ist der Antrag z.B. für Alle die vom 16. bis 17. Lebensjahr die Schule besucht haben, da Anrechnungszeiten erst ab dem 17. Lebensjahr berücksichtigt werden, Nachzahlungen für Ausbildungszeiten aber bereits für Zeiten ab dem 16. Lebensjahr möglich sind. Auch werden Schul- und Studienzeiten laut Gesetz für maximal 8 Jahre als Anrechnungszeit anerkannt. Wer also relativ lange zur Schule gegangen ist oder studiert hat und in Summe gerechnet ab dem 17. Lebensjahr mehr als 8 Jahre mit Schul- und Studienzeiten aufweist, kann für die Zeiten, die aufgrund der obigen Einschränkung nicht mehr mitgerechnet werden, Beiträge nachzahlen.

Auch die Stadtverwaltung unterstützt sie gerne bei weiteren Fragen zu diesem komplexen Thema. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit Herrn Gustav Kaufmann unter 06108 – 601 703 oder per Mail an allgemeine-sozialberatung@stadt-muehlheim.de.