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Haushalt 2013 zügig genehmigt

 Am 14. Februar 2013 lag der wichtige Brief im Postfach, der die Genehmigung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans, des Höchstbetrags der Kassenkredite und die Einzelgenehmigungen der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen verkündete. Daniel Tybussek, Bürgermeister und Stadtkämmerer in Personalunion, freute sich über diese frühe Haushaltsgenehmigung: „Die intensive Arbeit hat sich ausgezahlt.“ Die im Haushaltsplan 2013 enthaltenen Maßnahmen und Projekte können nun von der Verwaltung der Stadt Mühlheim angegangen werden. Durch die Amtliche Bekanntmachung am 28. Februar 2013 in der Offenbach-Post erlangten die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit in Bezug auf den Haushalt für das laufende Jahr.
Wie in den vergangenen Jahren hat die Stadt Mühlheim mit einer prekären Haushaltslage zu kämpfen. Aus diesem Grund suchte der Verwaltungsstab um den Rathauschef nach Möglichkeiten, Mehreinnahmen zu erzielen bzw. Sparmaßnahmen zu prüfen. Unter anderem durch die Anhebung der Grundsteuer B um 70 Punkte auf 390, die die Kommunalaufsicht sehr positiv bewertete, konnte der Fehlbetrag um über 1 Millionen Euro auf rund 8,86 Millionen Euro gesenkt werden. „Es wird immer schwieriger für uns, auf kommunaler Ebene zu handeln, wenn die finanzielle Ausstattung von Bund und Land immer weiter reduziert wird. Wir müssen also kreativer werden und nach neuen Möglichkeiten suchen, die Fehlbeträge zu senken und weiter zu sparen“, beschreibt Tybussek die Finanzsituation der Kommunen. Die Kommunalaufsicht, die vor dem Hintergrund  der „Leitlinien zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht“ vom 06. Mai 2010 die Genehmigung aussprach, würdigte mit der frühen Haushaltsgenehmigung die Neukonzeption des Haushaltssicherungskonzeptes.
Trotz aller Freude über die Genehmigung bleibt aber auch die Gewissheit, dass sich die Stadt angesichts des Haushaltsdefizits weiterhin in schwierigem Fahrwasser befindet. Dies spiegelt sich auch in der Auflage des Kreises Offenbach wider, dass alle Leistungen der Stadt Mühlheim weiterhin zu überprüfen sind. Der Kreis Offenbach möchte dadurch erreichen, dass durch verbesserte Erträge der  Zuschussbedarf gesenkt wird. Doch nicht nur gegenüber dem Kreis Offenbach ist die Stadt Mühlheim in der Pflicht, sondern auch gegenüber den Vorgaben des Bundes. Dies betrifft beispielsweise die kontinuierliche Ausweitung des Betreuungsangebotes, das sich Bürgermeister Tybussek auch zum persönlichen und politischen Ziel gesetzt hat. Er weist in diesem Zusammenhang auf die hohe finanzielle Belastung hin: „Die Kosten dafür müssen wir als Kommune tragen. Sie machen einen Großteil des Fehlbetrages aus.“
Zukünftig sollen an alle defizitären Kommunen zur Sicherstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit die Anforderungen der „Schutzschirm“-Kommunen gestellt werden. Hier ist vom Land Hessen eine Konsolidierung von € 100 pro Einwohner und Jahr vorgesehen. Das würde für Mühlheim weitere Einsparungen bzw. Gewinnung von Mehreinnahmen von jährlich rund 2,7 Millionen Euro bedeuten. Dieses Prinzip des Schutzschirms würde jedoch in das in der Hessischen Verfassung verankerte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen eingreifen. „Die Kriterien für Schutzschirmkommunen, die einen Teil der Schulden abbauen können, können nicht zwangsläufig auf uns übertragen werden. Vielmehr müssten die generellen strukturellen Probleme auf Landes- und Bundesebene angegangen werden“, bekräftigt Tybussek seine Position.

 

Statistische Angaben zum Haushalt 2013 in – Ergebnishaushalt

Erträge  45,6 Mio. €          davon          Einkommensteuer                           13,9 Mio. €
                                                             Grundsteuer                                    3,9 Mio. €
                                                             Gewerbesteuer                                 4,3 Mio. €
                                                             Schlüsselzuweisung vom Land           6,1 Mio. €
                                                             Öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte      8,7 Mio. €

Aufwendungen  54,5 Mio. €    davon     Personalaufwendungen                   16,1 Mio. €
                                                             Sach- und Dienstleistungen             11,5 Mio. €
                                                             Abschreibungen                                2,6 Mio. €
                                                             Zuschüsse                                        3,9 Mio. €
                                                             Kreis-/ Schulumlage                         16,1 Mio. €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit               3,4 Mio. €