Pressemeldungen

Freilaufende Hunde im Außenbereich

„Trächtiges Reh von wildernden Hunden gerissen“, „Hund hetzt Rehe über Straße und verursacht schweren Verkehrsunfall“ – derartige Meldungen häufen sich jedes Frühjahr in der Presse.

 

Es ist wieder soweit: Der Frühling steht vor der Tür und die Natur erwacht. Die Tierwelt fängt an, für Nachwuchs zu sorgen. Dabei ist leider festzustellen, dass die Zahl der Übergriffe von freilaufenden Hunden auf Wildtiere in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen ist. Vor allem hochträchtige Rehmütter, die in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, fallen in diesen Wochen mitsamt ihren ungeborenen Kitzen den Hundebissen zum Opfer. Es ist erschreckend, dass viele Hundehalter jegliche Tierliebe gegenüber dem Wild vermissen lassen und ihre Vierbeiner nicht an die Leine nehmen, stellt Erster Stadtrat Heinz Hölzel dazu fest.

 

Die freilebenden Tiere müssen besser vor wildernden Hunden geschützt werden. Streunende Hunde vertreiben auch Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente und Wachtel von ihren Nestern. Deren Eier und Junge werden dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern.

 

In diesem Zusammenhang weisen wir auf die „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten von Hunden“ hin. Danach werden Hunde, die andere Tiere hetzen oder Menschen angreifen, grundsätzlich als gefährlich eingestuft. Diese Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums nur angeleint und in besonderen Fällen nur noch mit Maulkorb ausgeführt werden. Außerdem schreibt die Verordnung vor, dass auch alle übrigen Hunde am Halsband Namen, Anschrift und Telefonnummer des Besitzers tragen müssen, wenn sie sich im Freien bewegen. Verstöße gegen diese Verordnung können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden, teilt die Fachbereichsleiterin Ordnung und Sicherheit, Heike Gallenbacher, dazu mit.

 

Ferner müssen die Halter von wildernden Hunden damit rechnen, dass die Jäger für getötetes Wild Schadensersatz verlangten. Aber auch Autofahrer könnten hohe Regressansprüche stellen, wenn ihnen hetzende Hunde Wild vor das Kraftfahrzeug getrieben und dadurch einen Unfall heraufbeschworen haben.

 

Hundehalter sollten deshalb ihre Vierbeiner bis 15. Juni außerhalb der Ortschaften anleinen.