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Erinnerung an die Brut- und Setzzeit - Hundehalter werden weiterhin um Rücksicht gebeten!

Seit dem 15. März gilt in der heimischen Natur die Brut- und Setzzeit. Bis Mitte Juni sucht die Tierwelt geeignete Plätze für die ungestörte Aufzucht des Nachwuchses.

Bereits geringfügige Störungen können dazu führen, dass die Elterntiere das Gelege oder die Jungtiere verlassen. „Um den Tieren weiterhin möglichst gute und ruhige Bedingungen zu bieten, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, in der Natur entsprechend Rücksicht zu nehmen“, appelliert der Erste Stadtrat und Ordnungsdezernent Dr. Alexander Krey an das Miteinander zwischen Mensch und Natur und bittet die bestehende Regelungen zu beachten und einzuhalten.

Bei zahlreichen Hunden weckt die Begegnung mit Wildtieren den Jagdtrieb und für den Hundehalter ist es dann oftmals zu spät, einzugreifen. Frei umherlaufende Hunde vertreiben bodennahe Brüter von ihren Nestern. Deren Eier und Junge werden dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern. Wildtiere, wie z.B. Rehe, Kaninchen und Feldhasen werden aufgescheucht und finden teilweise erst nach Stunden wieder zur Ruhe. Trächtige Tiere, die in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, können in dieser Zeit Hundebissen zum Opfer fallen. Solche Störungen beeinflussen darüber hinaus auch die Nahrungsaufnahme dieser Tiere. Oftmals ist zu beobachten, dass die Tiere merklich untergewichtig sind. 

Alle Hundehalter sind daher weiterhin aufgefordert, ihre Hunde bis 15. Juni in Wald und Flur ausschließlich auf den befestigten Wegen zu führen und die ganzjährige Leinenpflicht auf öffentlichen Grünanlagen und im Naherholungsgebiet zu beachten.

Auch die Aussaat auf bewirtschafteten Wiesen, Feldern und Ackerflächen wird leider immer wieder durch frei umherlaufende Hunde zerstört. Dies geschieht dabei schon durch das Umherlaufen, darüber hinaus aber auch durch das Absetzen von Kot. Hundehalter sollten bedenken, dass auf diesen Flächen hochwertige Nahrungs- und Futtermittel wachsen, die zerstört werden. Hundekot kann die Ernte verschmutzen und Krankheiten übertragen. Die betroffenen Landwirte können für den entstandenen Schaden vom Verursacher Schadensersatz verlangen.

Daher sollten Hundehalter ihre Hunde im Bereich von landwirtschaftlichen Flächen an die Leine nehmen und für die Hinterlassenschaften ihres vierbeinigen Begleiters Hundekottüten benutzen. Hierfür wurden im gesamten Stadtgebiet über 60 Hundekottütenspender installiert.

Für Fragen steht Frau Gallenbacher im Rathaus unter Tel.: 06108/601 982 zur Verfügung. Auf der Internetseite der Stadt Mühlheim (www.muehlheim.de/rund-hund) finden Hundehalter alle nützlichen Informationen, sowie den kürzlich erschienenen Informationsflyer "Rund um den Hund".