Pressemeldungen

Eintragung des Geburtsstaates im Melderegister

Ab sofort ist es möglich, die Eintragung des Geburtsstaates im Melderegister bei Vertriebenen, die zwischen dem 02. August 1945 und dem 12. August 1990 in den Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 geboren sind, zu ändern. Bei diesem Personenkreis ist beim Eintrag des Geburtsstaats von einer Inlandsgeburt auszugehen, teilt die Fachbereichsleiterin Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Heike Gallenbacher mit.

Soweit im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern über die Steueridentifikationsnummer der Eintrag zum Geburtsstaat unzutreffend war, können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Mitarbeiterinnen des Zentralen Bürger-Service wenden, die den Eintrag kostenfrei berichtigen werden.

Ergänzend wird von Heike Gallenbacher darauf hingewiesen, dass die Eintragung des Geburtsstaates im Melderegister keine völker- oder staatsrechtliche Aussage zu den Grenzen Deutschlands in der Vergangenheit trifft.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Zentrale Bürger-Service der Stadt Mühlheim am Main unter der Rufnummer 06108/601-999 gerne zur Verfügung.