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Direktwahl am 12. März 2017 - Wählerverzeichnis liegt aus - Briefwahlunterlagen können beantragt werden

Am 12. März 2o17 findet die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Stadt Mühlheim am Main statt. Zur Wahl stellen sich die beiden Kandidaten

Herr Daniel Tybussek, 39 Jahre, Bürgermeister              und

Frau Gudrun Monat, 58 Jahre, Erste Stadträtin.

Das Wahlamt der Stadt macht darauf aufmerksam, dass das Wählerverzeichnis für alle Wahlbezirke in der Zeit vom 20. bis 24. Februar 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Nordgebäude - Mühlheim am Main, Friedensstraße 20, (Zentraler Bürger-Service) zur Einsichtnahme bereitgehalten wird. Nur innerhalb dieses Zeitraums kann Einspruch eingelegt werden.

Wahlberechtigte, die bis zum 19. Februar 2o17 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich mit einem Blick in das Wählerverzeichnis davon überzeugen, dass sie eingetragen sind und damit an der Wahl teilnehmen können. Rückfragen sind auch telefonisch unter der Rufnummer 6o1-999 möglich. In den Wahlbenachrichtigungen sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in denen die Wahlberechtigten wählen können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Wahlberechtigten, die am Wahltag ihre Stimme nicht in dem für sie zuständigen Wahllokal abgeben können bis spätestens Freitag, den 1o. März 2017, 13:00 Uhr, beim Magistrat im Rathaus, Zentraler Bürger-Service, -Nordgebäude-, Friedensstraße 20, die Briefwahlunterlagen beantragen können. Dazu ist ein Antrag erforderlich, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist und ausgefüllt werden muss. Ab sofort ist eine Antragstellung möglich.

Soweit der Antrag mit der Post im Briefumschlag zurückgeschickt wird, muss dieser ausreichend frankiert sein. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail (Adresse: www.stadt-muehlheim.de) oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.

Bei der Briefwahl muss der verschlossene Wahlbrief mit dem Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Magistrat - Wahlamt  gesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen.