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Briefwähleranteil stark gestiegen - Schon fast 6.000 Bürgerinnen und Bürger registriert

Für die anstehende Bundestagswahl am 26. September ist die Nachfrage nach Briefwahlunterlagen stark wie nie zuvor. Von den knapp 19.000 Wahlberechtigten in der Mühlenstadt haben bisher fast 6.000 Bürgerinnen und Bürger (Stand: 8. September 2021) vom Angebot der Verwaltung Gebrauch gemacht und ihre Wahlunterlagen erhalten. Bei der Bundestagswahl 2017 beteiligten sich lediglich 3.905 Wählerinnen und Wähler per Briefwahl. Es ist bei einer vergleichbaren Wahlbeteiligung somit zu erwarten, dass die Zahl der Briefwähler erstmals bei einer Bundestagswahl die Zahl der Wählerinnen und Wähler in den Wahllokalen vor Ort übersteigt.

Bürgermeister Daniel Tybussek begrüßt diese Entwicklung: „Selbstverständlich haben natürlich alle Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt die Möglichkeit ihre Stimme im Wahllokal vor Ort abzugeben. Aber gerade im Hinblick auf die wieder stark steigenden Coronazahlen und den damit verbundenen Ansteckungsrisiken, vor Allem auch in geschlossenen Räumen, stellt die Briefwahl eine sehr gute Alternative dar und ich freue mich, dass dieses Angebot so stark wie bei keiner Wahl bisher genutzt wird.“

Einen Link zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auf der Startseite der städtischen Homepage www.muehlheim.de zu finden.

Die Briefwahlfrist endet am Freitag, den 24. September um 18.00 Uhr. In ganz besonderen Ausnahmefällen, z.B. etwa bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können von im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten auch noch am Samstag vor dem Wahltag im Wahlamt des Rathauses, I. Stock, Zimmer 124, von 1o.oo bis 12.oo Uhr und am Wahltag bis 15.oo Uhr, Wahlscheine für die Briefwahl beantragt werden. Das Wahlbüro ist deshalb auch am Sonntag ab 8.00 Uhr geöffnet.

Briefwähler müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 18.oo Uhr, dem Wahlamt vorliegt. Wenn die Zeit nicht mehr ausreicht, den Wahlbrief mit der Post zu schicken, kann der Brief auch im Wahlbüro abgegeben werden.

Auch wer seine Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen hat, kann dennoch wählen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Wahlberechtigte seinen gültigen Personalausweis (nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen Identitätsausweis) oder Reisepass im Wahllokal vorlegt und auch im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Telefonische Rückfragen sind unter der Rufnummer 06108 - 6o1 134 möglich.