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Biber siedeln sich in Mühlheim an

Seit Jahren hat sich die Stadt Mühlheim auf die Fahnen geschrieben, ihre Gewässer wieder natürlicher zu gestalten und zu artenreichen, vielfältigen Lebensräumen zu entwickeln. In den vergangenen zehn Jahren wurden mit finanzieller Unterstützung aus verschiedenen Fördertöpfen neben der Rodaumündung und dem Mainufer am Nachenhafen Dietesheim mehrere Abschnitte von Rodau und Bieber renaturiert bzw. zurückgebaut. Der Aufwand lohnt sich: Neben dem positiven Effekt für die Gewässer und ihre Bewohner profitieren auch die Mühlheimer vom neuen Gesicht der umgestalteten Wasserläufe und ihren hohen Erholungs- und Erlebniswert.

Aufwändige Baumaßnahmen und Förderanträge werden nun vielleicht überflüssig. Ein Experte in Sachen Gewässerrenaturierung ist in Mühlheim angekommen: Der Biber. Nachdem er sich schon vor einiger Zeit durch gelegentliche Frassspuren angekündigt hat, zeigen sich nun auch erste Dammbauaktivitäten, die darauf hindeuten, dass das Tier sich in unserer Stadt häuslich einrichtet.

Der Biber zählt zu den Schlüsselarten der Lebensräume um Fließgewässer und deren Auen. Durch seine Bauaktivitäten, den Stau von Gewässern und Modifikationen im Bachlauf schafft er einzigartige Ökosysteme – und zwar ohne den Einsatz von Bagger und Baumaschinen. Die Renaturierung des Gewässers erfolgt auf ganz natürlichem Weg und kostenlos.

So hat Meister Biber durch seine Dammbautätigkeiten in der Rodauaue nahe des Forsthauses ein neues Naturidyll gestaltet. Im betroffenen Rodauabschnitt bestehen zwei Dämme, die der Biber in den vergangenen Wochen sukzessive ausgebaut hat. Zusammen bewirken die Dämme, dass die Rodau streckenweise zu einem Stillgewässer aufgestaut wird und neue Wasserlandschaften entstehen.

Leider ist der Rückstau durch die Biberdämme so stark, dass der Bach im oberen Bereich auch über die Ufer tritt. Aufgrund des ungünstigen Geländeprofils läuft das Wasser in großem Maß in die angrenzend tieferliegenden Wiesenbereiche nahe des Talwegs und verursacht dort, je nach Abflussmenge der Rodau, mehr oder weniger starke, dauerhafte Überschwemmungen.

Die an sich begrüßenswerten Biberaktivitäten haben so leider auch nachteilige Auswirkungen - für die Landwirtschaft und die Nutzer des stark frequentierten Rad- und Fussweges. Um aufkommenden Konflikten vorzubeugen und sie zu lösen, wurde schon früh das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt bzw. die dortigen Biberberater eingeschaltet, um die weitere Entwicklung zu beobachten und zu begleiten. Das Land Hessen unterstützt durch die Biberberater die Ausbreitung der putzigen Wasserbauer, um Lösungen für ein friedvolles Nebeneinander von Mensch und Bieber zu finden und umzusetzen.

Biber werden auf der Vorwarnliste der Roten Liste Hessen geführt und stehen unter strengem Schutz nach der Bundesartenschutzverordnung. Nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Bauten und Lebensstätten dürfen nicht entfernt oder gestört werden. Sämtliche Eingriffe und Manipulationen bedürfen einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde, anderenfalls drohen hohe Strafen.

Nachdem die Biberaktivität in der Rodauaue nunmehr dauerhaft zu Nutzungskonflikten mit der Bevölkerung führt, ist unstrittig, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Abhilfe zu schaffen. Dennoch ist die Situation aufgrund der ungünstigen Topographie, der bestehenden Eigentumsverhältnisse und der gesetzlichen Bestimmungen nicht kurzfristig und mit einfachen Mitteln zu lösen.

Da jeder Fall anders gelagert und individuell ist, gibt es keine Patentlösungen.  Nach verschiedenen Abstimmungsgesprächen und Ortsterminen mit Behörden und Biberberatern unter Abwägung der umsetzbaren Möglichkeiten soll nun zunächst versucht werden, den Wasserstand in der Rodau durch behutsame Absenkung der Biberdämme soweit zu reduzieren, dass das Gewässer nicht mehr dauerhaft über die Ufer tritt, gleichzeitig die Lebensbedingungen für den Biber aber nicht verschlechtert werden.

Diese Maßnahme ist jedoch nur nach Vorliegen der entsprechenden Ausnahmegenehmigung durch den Kreis Offenbach zulässig. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung wurde inzwischen beantragt. Sobald diese vorliegt, können die Arbeiten an den Biberdämmen unter Begleitung des Regierungspräsidiums beginnen.

Erst in der Praxis wird sich zeigen, ob die Maßnahme die gewünschte Wirkung erzielt und die Manipulationen an den Dämmen vom Biber dauerhaft toleriert werden. An anderen Gewässern waren solche Eingriffe jedoch schon erfolgreich und konnten die Situation entschärfen.

Noch stehen wir am Anfang der Wiederansiedlung des Bibers. Es gibt noch viel über die Tiere und ihre Eigenarten zu lernen. Die Biberberater des Regierungspräsidiums sind aber zuversichtlich, dass ein harmonisches Miteinander von Mensch und Biber in Hessen an den meisten Orten möglich ist. Freuen wir uns über die Bereicherung im Mühlheimer Artenspektrum.