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Bescheide für die Grundsteuer B Erhöhung werden zugestellt

Die letzte Grundsteuererhöhung wurde 2006 für das Jahr 2007 beschlossen und liegt damit mittlerweile sieben Jahre zurück. Mühlheim entwickelt sich weiter zu einem attraktiven Wohnstandort, was beispielsweise durch den Ausbau der Betreuungs-einrichtungen für jung und alt, Versorgung mit Einkaufsmärkten oder der Unterstützung und Förderung von Ehrenamt und bürgerschaftlichen Engagement, wahrgenommen wird. Auch die hohe Anzahl der in Mühlheim aktiven Vereine spiegelt dies sehr gut wieder. Unsere Infrastruktur an öffentlichen Straßen und Gebäuden muss unterhalten und in Stand gehalten werden. Dieser Erhalt unserer Infrastruktur ist allein durch Einsparmaß-nahmen auf Dauer nicht möglich, so dass eine Anpassung der Grundsteuer B an die aktuellen Gegebenheiten notwendig und sinnvoll erscheint. Auch die Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach als Genehmigungsorgan der Kommunalen Haushalte hat dringend empfohlen, den Hebesatz der Grundsteuer B anzuheben.

Deshalb wurde durch den Kämmerer, als ein Baustein des Haushaltssicherungskonzepts, mit der Einbringung des Haushalts 2013 eine Grundsteuer B Erhöhung von 320 Prozent-punkten auf 390 Prozentpunkten eingeplant. Mit dem Beschluss der Stadtverordneten-versammlung vom 13.12.2012, der Genehmigung des Haushalts durch die Kommunal-aufsicht und der amtlichen Bekanntmachung des Haushaltsplanes vom 28.02.2013 kann jetzt die Umsetzung der Steuererhöhung erfolgen. Die Neuveranlagung der Grundsteuer B führt zu einem Mehrertrag im Mühlheimer Haushalt von ca. € 707.000. Bei ca. 8.700 Veranlagungen ergibt sich eine durchschnittliche Mehrbelastung von knapp über € 80 pro Grundstücksbesitzer. Diese vergleichsweise erträgliche Erhöhung dient der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des städtischen Haushalts und mit einem Hebesatz von 390 Prozentpunkten liegt die Stadt Mühlheim immer noch im unteren Drittel der nach-barlichen Kreiskommunen.

Mit Datum vom 12. April 2013 werden die geänderten Steuer-, Gebühren- und Abgabenbescheide auf dem Postweg verschickt. Dabei ist zu beachten, dass die erste fällige Rate zum 15. Februar noch mit dem alten Hebesatz von 320 Prozentpunkten berechnet war, da eine Neuveranlagung mit dem geänderten Hebesatz von 390 Prozentpunkten erst nach Veröffentlichung der Hebesatzänderung in der Öffentlichen Bekanntmachung durch-geführt werden darf. Die Nachforderung für das erste Quartal wird mit der Rate zum 15.05.2013 fällig.