Pressemeldungen

B43 – Zahlreiche Behörden beteiligt – Planung und Kostenermittlung die nächsten Schritte

Bereits im Februar 2017 startete vor dem Projektstart das Bürgerbeteiligungsmodell rund um den Versuch zur einspurigen Verkehrsführung der B43 Nord, bei dem die Bürgerinnen und Bürger detailliert über das anstehende Projekt informiert wurden.

Bei diesem und den jeweils folgenden immer gutbesuchten Terminen konnte und nutzte die Mühlheimer Bürgerschaft die Chance, Einfluss auf die Umsetzung zu nehmen. Viele der Anregungen aus der Bürgerschaft konnten in den Feldversuch übernommen werden, viele Bürgerinnen und Bürger verloren ihre anfänglichen Bedenken und entdeckten die zahlreichen Vorzüge der einspurigen Verkehrsführung. Weder der befürchtete Verkehrskollaps zu Spitzenzeiten trat ein, insgesamt erhöhte sich durch die Durchfahrtszeit im Bereich der einspurigen Verkehrsführung um rund 1 Minute, noch konnte durch das intensive Monitoring der Ingenieurgesellschaft Habermehl und Follmann mbH ein massives Ausweichen der Verkehrsteilnehmer auf die Nebenstraßen beobachtet werden, auch trat durch den Feldversuch keine Erhöhung der Unfallzahlen ein.

Unter anderem aus diesen Gründen wurde der Feldversuch auch Seitens des Landes Hessen und den angeschlossenen Behörden als wirkungsvoll erkannt, so dass das zuständige Hessische Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen HessenMobil beauftragte, mit der Stadt Mühlheim zur Umsetzungsplanung in Kontakt zu treten. Mit der Kontaktaufnahme im April 2021 fanden in diesem Zuge weitere Gespräche und auch eine Videokonferenz statt.

In der Folge wurde mit HessenMobil im August 2021 vereinbart, die Vorplanung um die während des Feldversuchs durchgeführten Änderungen von der „Ingenieurgesellschaft Habermehl und Follmann mbH“ anzupassen. Zur Prüfung und als Grundlage für einen ersten Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung wurden diese Änderungen Ende November an HessenMobil übermittelt.

Zur Ermittlung der Kosten für einen Umbau oder Rückbau ist der Sanierungsbedarf anderer Baulastträger in Abstimmung mit HessenMobil und den Versorgungsträgern festzustellen, da sowohl der dauerhafte Umbau zur Einspurigkeit aber auch ein Rückbau zur Zweispurigkeit mit Hinblick auf Fahrbahn- und Brückensanierung sowie Um- und Neubauten im Bereich des Kanals, sowie der Strom- und Telekommunikationsleitungen im Vorfeld eines Entschlusses festgestellt werden müssen. Auf der Grundlage der dann vorliegenden Planung sind die Gesamtkosten für die jeweilige Maßnahme zu ermitteln. Im nächsten Schritt ist darauf die Förderkulisse mit dem Land Hessen abzustimmen, die in einer Verwaltungsvereinbarung zur Kostenaufteilung mit HessenMobil münden soll und in deren Zuge auch der mögliche Ablauf der Umsetzung zwischen den Baulastträgern festzulegen ist.

Bürgermeister Daniel Tybussek erklärt das weitere Fortschreiten: „Die städtischen Gremien sind bereits über den aktuellen Sachstand informiert. Vor uns liegt ein großes Projekt, dass alleine für die jeweilige Kostenbestimmung einer intensiven Abstimmung zahlreicher Institutionen und Leistungsträgern bedarf. Im Zuge von Umbaumaßnahmen an Straßen und Gehwegen müssen wir natürlich künftig anfallende Sanierungsmaßnahmen gleich mit in den Blick nehmen. Es macht natürlich keinen Sinn, Umbaumaßnahmen an der Straßendecke vorzunehmen und an gleicher Stelle geraume Zeit später z.B. eine Kanalsanierung durchführen zu müssen – dies würde sowohl die Verkehrsführung, aber allen voran die Anlieger unverhältnismäßig belasten. Gleiches gilt natürlich auch für die Versorgung mit Gas-, Strom- und Telekommunikationsverbindungen.“

Bürgermeister Daniel Tybussek bedauert, keine konkreteren Angaben machen zu können und bittet um Verständnis. „Es liegt in der Natur der Sache, dass bei einem derartigen und komplexen Großprojekt mit vielen Beteiligten zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen zum Zeitplan und zu Kosten gemacht werden können.“