Unverschuldet in Notlage
In die finanzielle Notlage, die einen Nachtragshaushalt nötig machte, ist Mühlheim unverschuldet geraten. Mit der schwierigen Haushaltssituation ist die Mühlenstadt allerdings nicht allein. Laut Kommunalbericht 2025 des Hessischen Rechnungshofs sind vier von fünf hessischen Kommunen im Defizit.
Weil der verfassungsrechtliche Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ von Bundesseite immer weiter verletzt wird, tragen die Kommunen 25 % der vom Staat abgegebenen Aufgaben bei gerade mal 14 % der Steuereinnahmen, mit gefährlichen Folgen für die Kommunalfinanzen.
Änderungen in 2026
Zur Verringerung der Ausgaben, wurde bereits im Mai beschlossen, die Volkshochschule zu schließen. Eine Verwaltungsneuorganisation mit dem Ziel, Kosten zu senken, ist geplant, ebenso die Einführung und Überprüfung von Standards in der Kinderbetreuung, die für alle Träger gilt. Die Kosten im Bereich Informationstechnologie werden mit einem externen Dienstleister evaluiert und gesenkt.
Um das kommunale Angebot möglichst stabil zu halten und sich neben den kommunalen Pflichtaufgaben auch den freiwilligen Aufgaben weiterhin widmen zu können, bleibt der Stadt nur eine Möglichkeit: Die Einnahmen müssen erhöht werden.
- Grundsteuer A – Anhebung von 635,12 % auf 1.000 %
- Grundsteuer B – Anhebung von 983,35 % auf 1.450 % 2026 und 1.600 % ab 2027 ff.
- Gewerbesteuer – Anhebung von 380 % auf 400 %.
Da die Gewerbesteuer bei Personengesellschaften nahezu vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet wird, haben viele Mühlheimer Unternehmen keine zusätzliche steuerliche Mehrbelastung.
Zum Hintergrund
Der von den Stadtverordneten Ende 2025 beschlossene Haushalt 2026 wurde im März 2026 von der Kommunalaufsicht zurückgegeben mit der Aufforderung, einen Anpassungsbeschluss und ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen.
Der mit Zero-Base-Budgeting aufgestellte Haushalt, der durch die Methode eine strukturelle Unterfinanzierung aufdeckte, hätte die drohenden Verluste aus dem Jahr 2025, die bereits in den verpflichtenden Berichten nach § 28 GemHVO sichtbar waren, berücksichtigen müssen und es wäre ein Haushaltssicherungskonzept zusätzlich notwendig gewesen. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2025 ist es nicht gelungen, den Verlust auszugleichen. Im Gegenteil: Durch unverhoffte Mehrkosten, z. B. bei den Versorgungsaufwendungen, wurde das Loch noch größer.
Trotz vorläufiger Haushaltsführung zeigt das 2026er Berichtswesen auch bereits Unterdeckungen bei den Personalkosten und Schwierigkeiten bei der Einhaltung der pauschalen Haushaltskonsolidierung. Dieses Defizit aus 2025 und die Unterdeckung in 2026 müssen nun bis zum Ende der mittelfristigen Planung (2029) neben der Überfinanzierung im Finanzhaushalt ausgeglichen bzw. korrigiert werden. Dies wurde nun im Anpassungsbeschluss ertragsseitig durch Steuererhöhungen und Gewinnausschüttungen der städtischen Gesellschaften ausgeglichen neben dem strengen Sparkurs, der fortgeführt wird.
