Vandalismusschaden an der behindertengerechten WC-Anlage auf dem Brückenmühlparkplatz

Schaden an der Türelektronik

Laut dem zuständigen Fachbereich wurde die innenliegende Sensorleiste der elektronischen Tür abgerissen und entwendet. Die feine Elektronik liegt offen und der Motor kann nicht mehr arbeiten, weshalb die Türöffnungs- und Schließfunktion nicht mehr funktioniert. Die Tür wurde zur Sicherheit verschlossen und ein Hinweisschild aufgehängt.

Der zuständige Fachbereich schätzt den Schaden auf rund 1.500 Euro. Der Fachbereich prüft aktuell eine Reparatur durch die Vertragsfirma.

„Jeder Vandalismusfall ist ärgerlich, weil er das Stadtbild stört, Kosten und Aufwände verursacht, die in andere Investitionen fließen könnten und das Personal zusätzlich belastet. Dass es in diesem Fall eine behindertengerechte Anlage getroffen hat, ist auch aus menschlicher Sicht bestürzend und trifft nebenbei auch zahlreiche Menschen, die den Wochenmarkt genießen und in der Altstadt ihren alltäglichen Unternehmungen nachgehen wollen. Wir haben den Fall zur Anzeige gebracht und setzen uns für die schnellstmögliche Instandsetzung ein“, sagt Bürgermeister Dr. Alexander Krey.

Hintergründe zu Türelektronik und Parksituation

Um die Tür öffnen und schließen zu können, muss ein Taster rechts von der Tür betätigt werden. Der Taster musste im Rahmen der Umrüstung der WC-Anlage zur behindertengerechten Nutzung sowohl aus technischen, als auch aus kostentechnischen Gründen in die vorgesehene Aussparung eingebaut werden.

Der Sensor, welcher sich direkt an der Tür befindet, öffnet ebendiese nur, wenn sich vor der Tür kein Hindernis befindet. Des Weiteren befand sich in besagter Aussparung bereits die notwendige Elektronik für den Flächentaster, sodass der Einbau kostengünstiger vorgenommen werden konnte.

Immer wieder kommt es vor, dass rechts von der WC-Anlage Autos auf einem ehemaligen Parkplatz parken, der als solcher nicht mehr vorgesehen ist. Rollstuhlfahrende haben damit Probleme, den Taster erreichen zu können. Die Stadt hat daher in eine Bodenhülse, die bereits auf der Fläche zwischen Toilettenanlage und Dammaufgang eingebaut war, einen Absperrpfosten installiert.