Erklärung zur Barrierefreiheit für die Stadt Mühlheim
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.muehlheim.de/ veröffentlichte Webseite der Stadt Mühlheim.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 13.05.2025 durchgeführten einfachen Überprüfung und am 04.05.2026 erfolgten Nachprüfung durch die ekom21 – KGRZ Hessen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Alternativtexte
Einige Bilder unserer Webseite besitzen noch keinen Alternativtext. Das bedeutet, dass für assistive Technologien, z. B. Screenreader, die Bilder noch nicht zugänglich sind.
Überschriften
Die Überschriften sind in der Regel alle gekennzeichnet, sodass sie auch für assistive Technologien zugänglich sind. Bei einzelnen Seiten kann jedoch die Struktur irritieren, weil es bspw. mehrere Hauptüberschriften gibt.
Links
Auf einigen Seiten kann es vorkommen, dass Links nicht eindeutig erkennbar sind, da sie zum Beispiel nur durch Farbe hervorgehoben werden und eine weitere Markierung als Link fehlt.
Unpassende und fehlende Strukturelemente
Die Zugänglichkeit von einzelnen Inhalten kann für Nutzende assistiver Technologien eingeschränkt sein oder die Nutzung anders erfolgen als erwartet.
Weiterhin kann es auf einzelnen Seiten leere Absätze geben. Dies stört ggf. den Lesefluss von Screenreader-Nutzenden.
Nutzerinnen oder Nutzer sollten Sie dennoch alle Informationen erhalten.
Nicht sichtbare Formularfeldbeschriftungen
Nicht alle Felder haben sichtbare Formularfeldbeschriftungen. So hat das Suchfeld für Leistungen beispielsweise nur einen Platzhalter, aber keine sichtbare Beschriftung. Dies kann irritieren, da der Platzhalter ausgeblendet wird, sobald im Feld eine Eingabe gemacht wird.
Nicht-versteckte Inhalte
Beschreibung
Optische Pflichtfeld-Hinweise sind nicht vor dem Screenreader versteckt, sodass diese die Information für Pflichtfelder doppelt ausgeben.
Maßnahme
Der Hersteller nimmt aktuell bereits eine Anpassung seines Systems vor, sodass optische Pflichtfeld-Hinweise für assistive Technologien ausgeblendet werden. Somit erhalten entsprechende Nutzerinnen und Nutzer die Information über ein Pflichtfeld nur noch einmalig.
Unzureichende Kontraste
Vereinzelt verwenden wir Farben bzw. Farbkombinationen, die die gesetzlichen Kontrastanforderungen nicht erfüllen. Dies betrifft zum Beispiel Bedienelemente zum Ausklappen von Informationen.
Lesereihenfolge
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass beispielsweise Kontaktinformationen vorgelesen werden, bevor der Hauptinhalt vollständig vorgelesen wurde.
Nicht barrierefreie Dokumente
Unsere Dokumente, insbesondere PDFs, sind noch nicht barrierefrei. In den Dokumenten können Probleme mit Farbkontrasten, bei der Zugänglichkeit für assistive Technologien sowie weitere Probleme auftreten.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.05.2025 erstellt und am 18.05.2026 aktualisiert.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde aufgrund der oben genannten Testung nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an:
Stabsstelle Bürgerbeteiligung, Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung
Friedensstraße 20
63165 Mühlheim am Main
pressestelle@stadt-muehlheim.de
Sie können uns eine Barriere auch über das Formular "Barriere melden" mitteilen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, der mit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2902
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de