Magistrat beschließt Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre

Die vorläufige Haushaltsführung wird demnach fortgeführt, obwohl die Stadt Mühlheim am Main nach der Veröffentlichung der Haushaltsgenehmigung 2026 nach § 99 HGO keine gesetzlichen Vorgaben mehr einhalten muss.

„Die konjunkturelle Abschwächung und der damit verbundene Einbruch der Gewerbesteuer führen dazu, dass das laufende Haushaltsjahr 2026 in der Prognose eine deutliche Abweichung von Plan aufweist. Damit wir uns die Möglichkeit bewahren, auch in den kommenden Jahren eine Haushaltsgenehmigung zu erhalten, muss der strikte Sparkurs eingehalten werden,“ stellt Bürgermeister und Kämmerer Dr. Alexander Krey fest.

Mit der Magistratsvorlage wurden neben dem Finanzhaushalt bereits für den Kontenkreis der Fremdinstandhaltungen im Ergebnishaushalt eine Ausnahme beschlossen. Die notwendigen Instandhaltungen unserer Einrichtungen dürfen nicht liegen gelassen werden, da sonst der Schaden hinterher deutlich größer ist. Gleiches gilt für die notwendigen Baumaßnahmen. Nötige und sinnvolle Investitionen in die Zukunft der Stadt müssen möglich bleiben.