Haushaltsplan


Im Haushaltsplan sind die erwarteten Einnahmen und Ausgaben für ein Haushaltsjahr festgelegt und er bildet somit die Grundlage für die Finanz- und Haushaltswirtschaft der Stadt Mühlheim am Main. Der Haushaltsplan umfasst den Ergebnishaushalt, der die laufenden Erträge und Aufwendungen darstellt, sowie den Finanzhaushalt, der die Ein- und Auszahlungen, insbesondere für Investitionen, enthält. Zusätzlich gibt es Anlagen wie den Stellenplan und mittelfristige Finanzpläne. 

Der Haushaltsplan wird von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und wird anschließend der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt.

Stadtverordnetenversammlung Mühlheim verabschiedet Anpassungsbeschluss zum Haushalt 2026

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mühlheim hat am 25. Juni 2026 neuen Hebesätzen für Gewerbe- und Grundsteuer, einem Haushaltssicherungskonzept und dem Anpassungsbeschluss zum Haushalt 2026 zugestimmt. Dies wird in einem nächsten Schritt der Kommunalaufsicht als formeller Prüfungsinstanz zur Prüfung vorgelegt. Nach der erforderlichen Genehmigung kann die Haushaltssatzung dann öffentlich bekannt gegeben und wirksam gemacht werden. Die Prüfung und Freigabe seitens der Kommunalaufsicht werden über die Sommerpause erwartet.


Unverschuldet in Notlage

In die finanzielle Notlage, die einen Nachtragshaushalt nötig machte, ist Mühlheim unverschuldet geraten. Mit der schwierigen Haushaltssituation ist die Mühlenstadt allerdings nicht allein. Laut Kommunalbericht 2025 des Hessischen Rechnungshofs sind vier von fünf hessischen Kommunen im Defizit.

Weil der verfassungsrechtliche Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ von Bundesseite immer weiter verletzt wird, tragen die Kommunen 25 % der vom Staat abgegebenen Aufgaben bei gerade mal 14 % der Steuereinnahmen, mit gefährlichen Folgen für die Kommunalfinanzen.


Änderungen in 2026

Zur Verringerung der Ausgaben, wurde bereits im Mai beschlossen, die Volkshochschule zu schließen. Eine Verwaltungsneuorganisation mit dem Ziel, Kosten zu senken, ist geplant, ebenso die Einführung und Überprüfung von Standards in der Kinderbetreuung, die für alle Träger gilt. Die Kosten im Bereich Informationstechnologie werden mit einem externen Dienstleister evaluiert und gesenkt.

Um das kommunale Angebot möglichst stabil zu halten und sich neben den kommunalen Pflichtaufgaben auch den freiwilligen Aufgaben weiterhin widmen zu können, bleibt der Stadt nur eine Möglichkeit: Die Einnahmen müssen erhöht werden.

  • Grundsteuer A – Anhebung von 635,12 % auf 1.000 %
  • Grundsteuer B – Anhebung von 983,35 % auf 1.450 % 2026 und 1.600 % ab 2027 ff.
  • Gewerbesteuer – Anhebung von 380 % auf 400 %.


Da die Gewerbesteuer bei Personengesellschaften nahezu vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet wird, haben viele Mühlheimer Unternehmen keine zusätzliche steuerliche Mehrbelastung.


Zum Hintergrund

Der von den Stadtverordneten Ende 2025 beschlossene Haushalt 2026 wurde im März 2026 von der Kommunalaufsicht zurückgegeben mit der Aufforderung, einen Anpassungsbeschluss und ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen.

Der mit Zero-Base-Budgeting aufgestellte Haushalt, der durch die Methode eine strukturelle Unterfinanzierung aufdeckte, hätte die drohenden Verluste aus dem Jahr 2025, die bereits in den verpflichtenden Berichten nach § 28 GemHVO sichtbar waren, berücksichtigen müssen und es wäre ein Haushaltssicherungskonzept zusätzlich notwendig gewesen. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2025 ist es nicht gelungen, den Verlust auszugleichen. Im Gegenteil: Durch unverhoffte Mehrkosten, z. B. bei den Versorgungsaufwendungen, wurde das Loch noch größer.

Trotz vorläufiger Haushaltsführung zeigt das 2026er Berichtswesen auch bereits Unterdeckungen bei den Personalkosten und Schwierigkeiten bei der Einhaltung der pauschalen Haushaltskonsolidierung. Dieses Defizit aus 2025 und die Unterdeckung in 2026 müssen nun bis zum Ende der mittelfristigen Planung (2029) neben der Überfinanzierung im Finanzhaushalt ausgeglichen bzw. korrigiert werden. Dies wurde nun im Anpassungsbeschluss ertragsseitig durch Steuererhöhungen und Gewinnausschüttungen der städtischen Gesellschaften ausgeglichen neben dem strengen Sparkurs, der fortgeführt wird.

FAQs Grundsteuer

Allgemeine Informationen zur Satzungsänderung

Grundsteuer allgemein

  • Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B?

    Mit der Grundsteuer A werden landwirtschaftliche Grundstücke besteuert.

    Mit der Grundsteuer B werden bebaute und unbebaute Grundstücke besteuert.

  • Was ist der Hebesatz bei der Grundsteuer?

    Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, den jede Gemeinde selbst festlegt.

    Der Hebesatz wird mit dem Steuermessbetrag, den das Finanzamt anhand der Angaben zum Grundbesitz (z.B. Grundstücksgröße, Wohnfläche etc.) feststellt, multipliziert, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen.

  • Gilt die Erhöhung für alle Grundstücke?

    Ja, die Erhöhung gilt für alle Grundstücke in Mühlheim am Main.

  • Wofür werden die Einnahmen verwendet?

    Die Stadt finanziert mit Steuereinnahmen Aufgaben, die im Interesse der Allgemeinheit sind. Dazu gehören beispielsweise Vereinsförderung, Kinderbetreuung und die Erhaltung und Gestaltung der Infrastruktur (städtische Straßen, öffentliche Plätze, das Kanalsystem).

  • Rechtliche Grundlagen: Warum darf die Stadt Mühlheim am Main den Hebesatz erhöhen? 

    Die Stadt darf die Höhe des Hebesatzes selbst bestimmen, aufgrund des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen, das sich aus § 28 des Grundgesetzes ergibt.

    § 25 des Grundsteuergesetzes sagt aus, dass die Kommunen bestimmen dürfen, mit welchem Hundertsatz (Prozentsatz) die Grundsteuer zu erheben ist.

    Die Hebesätze werden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt.

  • Wie oft kann der Hebesatz geändert werden?

    Die Hebesätze können jedes Jahr geändert werden.

  • Wer entscheidet über die Hebesätze in Mühlheim am Main?

    Die Stadtverordneten der Stadt Mühlheim am Main beschließen die Hebesätze in öffentlicher Sitzung.

  • Wie erfahre ich von Steuererhöhungen und wo kann ich die neue Satzung einsehen?

    Die Hebesatzsatzung wurde, am 30.06.2026 form- und fristgerecht auf der Internetseite der Stadt Mühlheim am Main, öffentlich bekannt gemacht und wird unter der Rubrik „öffentliche Bekanntmachungen“ und im Stadtrecht veröffentlicht.

    Jeder Eigentümer/Eigentümerin erhält einen geänderten Grundsteuerbescheid.

    Zudem informiert die Stadt Mühlheim am Main über ihre öffentlichen Kanäle und in Bürgerversammlungen, zu denen jeder Bürger und jede Bürgerin willkommen ist und Anregungen vortragen kann.

  • Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid Widerspruch einlegen und was ist die Folge davon?

    Ja, Durch das Einlegen eines Widerspruchs wird der Verwaltungsakt, in diesem Fall der Steuerbescheid, auf inhaltliche Fehler überprüft, Kriterien sind:

    Steuerschuldner/in (Wurde der richtige Eigentümer auf dem Bescheid berücksichtigt?)

    Besteuerungsgrundlagen (Wurden die richtigen Steuermessbeträge, die das Finanzamt übermittelt, und der gültige Hebesatz auf dem Bescheid erfasst).

    Zu beachten: Der Widerspruch stoppt nicht die Zahlungspflicht!

    Folge: Stellt die Stadt bei Überprüfung des Bescheides inhaltliche Fehler fest, gibt sie dem Widerspruch statt und ändert den Grundsteuerbescheid.

    Sind keine inhaltlichen Fehler festzustellen, erlässt die Stadt einen Widerspruchsbescheid in dem sie dem Widerspruch nicht stattgibt. Der/die Steuerpflichtige hat nun die Möglichkeit Klage vor dem Verwaltungsgericht einzulegen. Das Gericht entscheidet über den Sachverhalt in einem Urteil.

  • An wen kann ich mich bei Fragen wenden? 

    Kontaktdaten stehen auf dem Steuer- und Gebührenbescheid oben rechts unter dem Logo der Stadt Mühlheim am Main.

Zahlung und Fälligkeit

FAQs Hundesteuer

Allgemeine Informationen zur Satzungsänderung

Neue Steuersätze

Hundesteuer allgemein

  • Warum erhebt die Gemeinde überhaupt Hundesteuer?

    Die Hundesteuer ist eine sogenannte örtliche Aufwandsteuer. So werden Steuern bezeichnet, die einen laufenden Konsumaufwand besteuern, der Gesetzgeber sieht in der Hundehaltung eine Leistungsfähigkeit in der Verwendung des Einkommens des Hundehalters, die den Steuerzugriff rechtfertigt. Mit der Besteuerung behält sich die Kommune eine gewisse Lenkungsfunktion vor.

Gefährliche Hunde

Steuerbefreiungen und Ermäßigungen

  • Gibt es Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen?

    Steuerbefreiung wird gewährt für Hunde, die aus Einrichtungen von inländischen Tierschutz- oder ähnlichen Organisationen übernommen werden. Die Steuerbefreiung wird nur auf Antrag und Vorlage entsprechender Dokumente (Vertrag) gewährt und gilt nicht für gefährliche Hunde gemäß § 5 Abs. 3 dieser Satzung. Die Befreiung gilt bis zum Ende des auf das zweite Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.

    Sonstige Steuerbefreiungsgründe oder Steuerermäßigungen fallen mit der zum 01.01.2026 rückwirkenden geltenden Hundesteuersatzung weg.

Zahlung und Fälligkeit

Kontrollen und Mitwirkungspflichten

  • Wie kontrolliert die Stadt die Hundesteuer?

    Die Ordnungsbehörde der Stadt Mühlheim am Main prüft stichprobenartig, ob Hunde eine Steuermarke tragen.

    Der Magistrat der Stadt Mühlheim am Main kann zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Erhebung der Hundesteuer im zeitlichen Abstand von nicht weniger als zwei Jahren allgemeine Erhebungen des Hundebestandes (Hundebestandsaufnahme) anordnen.

  • Muss mein Hund gechippt sein? Welche Daten werden gespeichert? 

    Gemäß der Hessischen Hundeverordnung sind gefährliche Hunde durch einen elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und unverwechselbar so zu kennzeichnen, dass ihre Identität und Gefährlichkeit festgestellt werden kann. Die Kennzeichnung hat durch eine praktizierende Tierärztin oder einen praktizierenden Tierarzt zu erfolgen. Die Halterin oder der Halter des gefährlichen Hundes hat der örtlichen Ordnungsbehörde die Kennzeichnung des gefährlichen Hundes durch eine Bescheinigung der Tierärztin oder des Tierarztes, die oder der die Kennzeichnung vorgenommen hat, nachzuweisen. Auf dem Chip wird lediglich eine Code-Nummer gespeichert; diese ist auf der Bescheinigung anzugeben.

  • Was passiert, wenn ein Hund nicht angemeldet wird?

    Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet begeht einen Ordnungswidrigkeitstatbestand, muss eine Strafe zahlen und wird rückwirkend steuerlich veranlagt.

Fragen speziell zur Erhöhung

„Warum steigt die Hundesteuer?“

  • Wie wurde die Höhe der neuen Steuer festgelegt?

    Es wurde eine moderate Erhöhung vorgenommen, in Anlehnung an den kreisweiten Durchschnitt.

  • Wie liegt die Gemeinde im Vergleich zu anderen Kommunen in Hessen?

  • Warum wird für gefährliche Hunde ein besonderer Steuersatz erhoben?

    Für gefährliche Hunde wird ein besonderer Steuersatz erhoben, um die Anzahl an gefährlichen Hunden möglichst gering zu halten. Immer wieder fällt im Zusammenhang mit den sogenannten gefährlichen Hunden der Begriff "Lenkungsfunktion": Man will eine Hürde schaffen, damit diejenigen, die sich einen Hund anschaffen wollen, eine andere Rasse wählen.

  • Rechtliche Grundlagen: Warum darf die Stadt Mühlheim am Main Hundesteuer erheben? 

    Gesetzliche Grundlagen sind die Kommunale Abgabenordnung, § 7 KAG:

    (1) Die Gemeinden erheben Steuern nach Maßgabe der Gesetze.

    (2) Soweit solche Gesetze nicht bestehen, können die Gemeinden örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben, jedoch nicht Steuern, die vom Land erhoben werden oder den Landkreisen vorbehalten sind.

    Und die Hundesteuersatzung der Stadt Mühlheim am Main.

  • Kann ich gegen einen Hundesteuerbescheid Widerspruch einlegen? 

    Ja, Durch das Einlegen eines Widerspruchs wird der Verwaltungsakt, in diesem Fall der Steuerbescheid, auf inhaltliche Fehler überprüft, Kriterien sind:

    Steuerschuldner/in (Wurde der/die richtige Hundehalter/in auf dem Bescheid erfasst?)

    Besteuerungsgrundlagen (Wurde die richtige Anzahl an Hunden erfasst und der gültige Steuersatz angewendet?)

    Zu beachten: Der Widerspruch stoppt nicht die Zahlungspflicht!

    Folge: Stellt die Stadt bei Überprüfung des Bescheides inhaltliche Fehler fest, gibt sie dem Widerspruch statt und ändert den Hundesteuerbescheid.

    Sind keine inhaltlichen Fehler festzustellen, erlässt die Stadt einen Widerspruchsbescheid in dem sie dem Widerspruch nicht stattgibt. Der/die Steuerpflichtige hat nun die Möglichkeit Klage vor dem Verwaltungsgericht einzulegen. Das Gericht entscheidet über den Sachverhalt in einem Urteil.

  • An wen kann ich mich bei Fragen wenden? 

    Kontaktdaten stehen auf dem Hundesteuerbescheid oben rechts unter dem Logo der Stadt Mühlheim am Main.

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