FAQs Hundesteuer

FAQs Hundesteuer


Allgemeine Informationen zur Satzungsänderung

Neue Steuersätze

Hundesteuer allgemein

  • Warum erhebt die Gemeinde überhaupt Hundesteuer?

    Die Hundesteuer ist eine sogenannte örtliche Aufwandsteuer. So werden Steuern bezeichnet, die einen laufenden Konsumaufwand besteuern, der Gesetzgeber sieht in der Hundehaltung eine Leistungsfähigkeit in der Verwendung des Einkommens des Hundehalters, die den Steuerzugriff rechtfertigt. Mit der Besteuerung behält sich die Kommune eine gewisse Lenkungsfunktion vor.

Gefährliche Hunde

Steuerbefreiungen und Ermäßigungen

  • Gibt es Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen?

    Steuerbefreiung wird gewährt für Hunde, die aus Einrichtungen von inländischen Tierschutz- oder ähnlichen Organisationen übernommen werden. Die Steuerbefreiung wird nur auf Antrag und Vorlage entsprechender Dokumente (Vertrag) gewährt und gilt nicht für gefährliche Hunde gemäß § 5 Abs. 3 dieser Satzung. Die Befreiung gilt bis zum Ende des auf das zweite Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.

    Sonstige Steuerbefreiungsgründe oder Steuerermäßigungen fallen mit der zum 01.01.2026 rückwirkenden geltenden Hundesteuersatzung weg.

Zahlung und Fälligkeit

Kontrollen und Mitwirkungspflichten

  • Wie kontrolliert die Stadt die Hundesteuer?

    Die Ordnungsbehörde der Stadt Mühlheim am Main prüft stichprobenartig, ob Hunde eine Steuermarke tragen.

    Der Magistrat der Stadt Mühlheim am Main kann zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Erhebung der Hundesteuer im zeitlichen Abstand von nicht weniger als zwei Jahren allgemeine Erhebungen des Hundebestandes (Hundebestandsaufnahme) anordnen.

  • Muss mein Hund gechippt sein? Welche Daten werden gespeichert? 

    Gemäß der Hessischen Hundeverordnung sind gefährliche Hunde durch einen elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und unverwechselbar so zu kennzeichnen, dass ihre Identität und Gefährlichkeit festgestellt werden kann. Die Kennzeichnung hat durch eine praktizierende Tierärztin oder einen praktizierenden Tierarzt zu erfolgen. Die Halterin oder der Halter des gefährlichen Hundes hat der örtlichen Ordnungsbehörde die Kennzeichnung des gefährlichen Hundes durch eine Bescheinigung der Tierärztin oder des Tierarztes, die oder der die Kennzeichnung vorgenommen hat, nachzuweisen. Auf dem Chip wird lediglich eine Code-Nummer gespeichert; diese ist auf der Bescheinigung anzugeben.

  • Was passiert, wenn ein Hund nicht angemeldet wird?

    Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet begeht einen Ordnungswidrigkeitstatbestand, muss eine Strafe zahlen und wird rückwirkend steuerlich veranlagt.

Fragen speziell zur Erhöhung

„Warum steigt die Hundesteuer?“

  • Wie wurde die Höhe der neuen Steuer festgelegt?

    Es wurde eine moderate Erhöhung vorgenommen, in Anlehnung an den kreisweiten Durchschnitt.

  • Wie liegt die Gemeinde im Vergleich zu anderen Kommunen in Hessen?

  • Warum wird für gefährliche Hunde ein besonderer Steuersatz erhoben?

    Für gefährliche Hunde wird ein besonderer Steuersatz erhoben, um die Anzahl an gefährlichen Hunden möglichst gering zu halten. Immer wieder fällt im Zusammenhang mit den sogenannten gefährlichen Hunden der Begriff "Lenkungsfunktion": Man will eine Hürde schaffen, damit diejenigen, die sich einen Hund anschaffen wollen, eine andere Rasse wählen.

  • Rechtliche Grundlagen: Warum darf die Stadt Mühlheim am Main Hundesteuer erheben? 

    Gesetzliche Grundlagen sind die Kommunale Abgabenordnung, § 7 KAG:

    (1) Die Gemeinden erheben Steuern nach Maßgabe der Gesetze.

    (2) Soweit solche Gesetze nicht bestehen, können die Gemeinden örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben, jedoch nicht Steuern, die vom Land erhoben werden oder den Landkreisen vorbehalten sind.

    Und die Hundesteuersatzung der Stadt Mühlheim am Main.

  • Kann ich gegen einen Hundesteuerbescheid Widerspruch einlegen? 

    Ja, Durch das Einlegen eines Widerspruchs wird der Verwaltungsakt, in diesem Fall der Steuerbescheid, auf inhaltliche Fehler überprüft, Kriterien sind:

    Steuerschuldner/in (Wurde der/die richtige Hundehalter/in auf dem Bescheid erfasst?)

    Besteuerungsgrundlagen (Wurde die richtige Anzahl an Hunden erfasst und der gültige Steuersatz angewendet?)

    Zu beachten: Der Widerspruch stoppt nicht die Zahlungspflicht!

    Folge: Stellt die Stadt bei Überprüfung des Bescheides inhaltliche Fehler fest, gibt sie dem Widerspruch statt und ändert den Hundesteuerbescheid.

    Sind keine inhaltlichen Fehler festzustellen, erlässt die Stadt einen Widerspruchsbescheid in dem sie dem Widerspruch nicht stattgibt. Der/die Steuerpflichtige hat nun die Möglichkeit Klage vor dem Verwaltungsgericht einzulegen. Das Gericht entscheidet über den Sachverhalt in einem Urteil.

  • An wen kann ich mich bei Fragen wenden? 

    Kontaktdaten stehen auf dem Hundesteuerbescheid oben rechts unter dem Logo der Stadt Mühlheim am Main.