FAQs Grundsteuer
Allgemeine Informationen zur Satzungsänderung
Warum werden die Hebesätze der Grundsteuer A und B geändert?
Die Grundsteuer ist eine der wenigen Möglichkeiten von Kommunen, Einnahmen direkt zu erhöhen und damit eine nicht ausreichende Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen aufzufangen.
Leider wurden die Kommunen bisher nicht mit den erforderlichen finanziellen Mitteln ausgestattet, um die gesetzlich übertragenen Aufgaben auch erfüllen zu können. Das sogenannte Konnexitätsprinzip, das in Art. Artikel 137 Absatz 6 der Hessischen Verfassung ausdrücklich festgeschrieben wurde („Wer bestellt, bezahlt!“), wird leider seit Jahren verletzt.
Wie verändert sich die Grundsteuer mit der neuen Hebesatzsatzung?
Der Hebesatz der Grundsteuer A ändert sich von 635,12 % auf 1.000 %.
Der Hebesatz der Grundsteuer B ändert sich von 983,35 % auf 1.450 %.
Welche Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen sind von der Grundsteuererhöhung betroffen?
Betroffen sind alle Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen in Mühlheim am Main. Alle Mieterinnen und Mieter werden über die Nebenkostenabrechnung an der Grundsteuererhöhung beteiligt.
Ab wann gelten die neuen Hebesätze?
Die neuen Hebesätze gelten rückwirkend zum 01.01.2026.
Wo kann ich die neue Satzung einsehen?
Die neue Hebesatzung wird auf der Internetseite der Stadt Mühlheim am Main unter der Rubrik „öffentliche Bekanntmachungen“ und im Stadtrecht veröffentlicht.
Muss ich wegen der geänderten Satzung etwas unternehmen?
Sie müssen nichts tun, die Steuerverwaltung schickt automatisch einen geänderten Steuer- und Abgabenbescheid zu. Die neuen Zahlungstermine sind im unteren Bereich des Bescheides aufgeführt.
Grundsteuer allgemein
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B?
Mit der Grundsteuer A werden landwirtschaftliche Grundstücke besteuert.
Mit der Grundsteuer B werden bebaute und unbebaute Grundstücke besteuert.
Was ist der Hebesatz bei der Grundsteuer?
Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, den jede Gemeinde selbst festlegt.
Der Hebesatz wird mit dem Steuermessbetrag, den das Finanzamt anhand der Angaben zum Grundbesitz (z.B. Grundstücksgröße, Wohnfläche etc.) feststellt, multipliziert, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen.
Gilt die Erhöhung für alle Grundstücke?
Ja, die Erhöhung gilt für alle Grundstücke in Mühlheim am Main.
Wofür werden die Einnahmen verwendet?
Die Stadt finanziert mit Steuereinnahmen Aufgaben, die im Interesse der Allgemeinheit sind. Dazu gehören beispielsweise Vereinsförderung, Kinderbetreuung und die Erhaltung und Gestaltung der Infrastruktur (städtische Straßen, öffentliche Plätze, das Kanalsystem).
Rechtliche Grundlagen: Warum darf die Stadt Mühlheim am Main den Hebesatz erhöhen?
Die Stadt darf die Höhe des Hebesatzes selbst bestimmen, aufgrund des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen, das sich aus § 28 des Grundgesetzes ergibt.
§ 25 des Grundsteuergesetzes sagt aus, dass die Kommunen bestimmen dürfen, mit welchem Hundertsatz (Prozentsatz) die Grundsteuer zu erheben ist.
Die Hebesätze werden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt.
Wie oft kann der Hebesatz geändert werden?
Die Hebesätze können jedes Jahr geändert werden.
Wer entscheidet über die Hebesätze in Mühlheim am Main?
Die Stadtverordneten der Stadt Mühlheim am Main beschließen die Hebesätze in öffentlicher Sitzung.
Wie erfahre ich von Steuererhöhungen und wo kann ich die neue Satzung einsehen?
Die Hebesatzsatzung wurde, am 30.06.2026 form- und fristgerecht auf der Internetseite der Stadt Mühlheim am Main, öffentlich bekannt gemacht und wird unter der Rubrik „öffentliche Bekanntmachungen“ und im Stadtrecht veröffentlicht.
Jeder Eigentümer/Eigentümerin erhält einen geänderten Grundsteuerbescheid.
Zudem informiert die Stadt Mühlheim am Main über ihre öffentlichen Kanäle und in Bürgerversammlungen, zu denen jeder Bürger und jede Bürgerin willkommen ist und Anregungen vortragen kann.
Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid Widerspruch einlegen und was ist die Folge davon?
Ja, Durch das Einlegen eines Widerspruchs wird der Verwaltungsakt, in diesem Fall der Steuerbescheid, auf inhaltliche Fehler überprüft, Kriterien sind:
Steuerschuldner/in (Wurde der richtige Eigentümer auf dem Bescheid berücksichtigt?)
Besteuerungsgrundlagen (Wurden die richtigen Steuermessbeträge, die das Finanzamt übermittelt, und der gültige Hebesatz auf dem Bescheid erfasst).
Zu beachten: Der Widerspruch stoppt nicht die Zahlungspflicht!
Folge: Stellt die Stadt bei Überprüfung des Bescheides inhaltliche Fehler fest, gibt sie dem Widerspruch statt und ändert den Grundsteuerbescheid.
Sind keine inhaltlichen Fehler festzustellen, erlässt die Stadt einen Widerspruchsbescheid in dem sie dem Widerspruch nicht stattgibt. Der/die Steuerpflichtige hat nun die Möglichkeit Klage vor dem Verwaltungsgericht einzulegen. Das Gericht entscheidet über den Sachverhalt in einem Urteil.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Kontaktdaten stehen auf dem Steuer- und Gebührenbescheid oben rechts unter dem Logo der Stadt Mühlheim am Main.
Zahlung und Fälligkeit
Wann wirkt sich die Erhöhung auf meine Steuer aus?
Die Erhöhung wirkt sich rückwirkend zum 01.01.2026 auf die Grundsteuer aus.
Wann ist die Grundsteuer zu zahlen?
Die Grundsteuer ist zu den gesetzlichen Regelfälligkeiten/Zahldaten am 15.02./15.05./15.08./15.11. zu zahlen.
Wegen der Rückwirkung im Jahr 2026 gibt es für das 1. und 2. Quartal eine Sonderfälligkeit zum 15.9.2026. Die Erhöhung für das 3. und 4. Quartal ist in den regulären Folgefähigkeiten enthalten.
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Man kann die Steuern auf das im Bescheid aufgeführte Konto der Stadt Mühlheim am Main überweisen oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Was ist mit der bereits gezahlten Grundsteuer?
Der bisher gezahlte Steuerbetrag wird auf dem neuen Bescheid als bereits gezahlt dargestellt.
Was passiert, wenn ich nicht oder verspätet zahle?
Wenn die Steuer nicht zum Fälligkeitstag auf dem Konto der Stadt Mühlheim am Main eingegangen ist, wird automatisch eine Mahnung erstellt. Wird auch danach nicht gezahlt, werden die Forderungen vollstreckt. Für die Stadt Mühlheim am Main übernimmt dies der Kreis Offenbach am Main. Die Folge können unter anderem Konto- oder Gehaltspfändungen sein.