FAQs Grundsteuer

FAQs Grundsteuer


Allgemeine Informationen zur Satzungsänderung

Grundsteuer allgemein

  • Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B?

    Mit der Grundsteuer A werden landwirtschaftliche Grundstücke besteuert.

    Mit der Grundsteuer B werden bebaute und unbebaute Grundstücke besteuert.

  • Was ist der Hebesatz bei der Grundsteuer?

    Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, den jede Gemeinde selbst festlegt.

    Der Hebesatz wird mit dem Steuermessbetrag, den das Finanzamt anhand der Angaben zum Grundbesitz (z.B. Grundstücksgröße, Wohnfläche etc.) feststellt, multipliziert, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen.

  • Gilt die Erhöhung für alle Grundstücke?

    Ja, die Erhöhung gilt für alle Grundstücke in Mühlheim am Main.

  • Wofür werden die Einnahmen verwendet?

    Die Stadt finanziert mit Steuereinnahmen Aufgaben, die im Interesse der Allgemeinheit sind. Dazu gehören beispielsweise Vereinsförderung, Kinderbetreuung und die Erhaltung und Gestaltung der Infrastruktur (städtische Straßen, öffentliche Plätze, das Kanalsystem).

  • Rechtliche Grundlagen: Warum darf die Stadt Mühlheim am Main den Hebesatz erhöhen? 

    Die Stadt darf die Höhe des Hebesatzes selbst bestimmen, aufgrund des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen, das sich aus § 28 des Grundgesetzes ergibt.

    § 25 des Grundsteuergesetzes sagt aus, dass die Kommunen bestimmen dürfen, mit welchem Hundertsatz (Prozentsatz) die Grundsteuer zu erheben ist.

    Die Hebesätze werden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt.

  • Wie oft kann der Hebesatz geändert werden?

    Die Hebesätze können jedes Jahr geändert werden.

  • Wer entscheidet über die Hebesätze in Mühlheim am Main?

    Die Stadtverordneten der Stadt Mühlheim am Main beschließen die Hebesätze in öffentlicher Sitzung.

  • Wie erfahre ich von Steuererhöhungen und wo kann ich die neue Satzung einsehen?

    Die Hebesatzsatzung wurde, am 30.06.2026 form- und fristgerecht auf der Internetseite der Stadt Mühlheim am Main, öffentlich bekannt gemacht und wird unter der Rubrik „öffentliche Bekanntmachungen“ und im Stadtrecht veröffentlicht.

    Jeder Eigentümer/Eigentümerin erhält einen geänderten Grundsteuerbescheid.

    Zudem informiert die Stadt Mühlheim am Main über ihre öffentlichen Kanäle und in Bürgerversammlungen, zu denen jeder Bürger und jede Bürgerin willkommen ist und Anregungen vortragen kann.

  • Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid Widerspruch einlegen und was ist die Folge davon?

    Ja, Durch das Einlegen eines Widerspruchs wird der Verwaltungsakt, in diesem Fall der Steuerbescheid, auf inhaltliche Fehler überprüft, Kriterien sind:

    Steuerschuldner/in (Wurde der richtige Eigentümer auf dem Bescheid berücksichtigt?)

    Besteuerungsgrundlagen (Wurden die richtigen Steuermessbeträge, die das Finanzamt übermittelt, und der gültige Hebesatz auf dem Bescheid erfasst).

    Zu beachten: Der Widerspruch stoppt nicht die Zahlungspflicht!

    Folge: Stellt die Stadt bei Überprüfung des Bescheides inhaltliche Fehler fest, gibt sie dem Widerspruch statt und ändert den Grundsteuerbescheid.

    Sind keine inhaltlichen Fehler festzustellen, erlässt die Stadt einen Widerspruchsbescheid in dem sie dem Widerspruch nicht stattgibt. Der/die Steuerpflichtige hat nun die Möglichkeit Klage vor dem Verwaltungsgericht einzulegen. Das Gericht entscheidet über den Sachverhalt in einem Urteil.

  • An wen kann ich mich bei Fragen wenden? 

    Kontaktdaten stehen auf dem Steuer- und Gebührenbescheid oben rechts unter dem Logo der Stadt Mühlheim am Main.

Zahlung und Fälligkeit