Stadtverordnetenvorsteher und Vertretungen
Der Stadtverordnetenvorsteher ist der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung und damit derjenige, der das Stadtparlament nach innen führt und nach außen repräsentiert. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört zunächst die Vorbereitung und Leitung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung. Er lädt zu den Sitzungen ein, setzt die Tagesordnung im Rahmen der gesetzlichen und geschäftsordnungsmäßigen Vorgaben fest und eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen. Dabei achtet er darauf, dass die Beratungen ordnungsgemäß und nach den geltenden Regeln ablaufen.
Eine weitere zentrale Aufgabe ist die Wahrung der Ordnung während der Sitzungen. Der Stadtverordnetenvorsteher erteilt das Wort, achtet auf die Einhaltung der Redeordnung und kann bei Störungen entsprechende Ordnungsmaßnahmen ergreifen. Er stellt außerdem die Beschlussfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung fest und sorgt dafür, dass über die jeweiligen Beratungsgegenstände ordnungsgemäß beraten und abgestimmt werden kann.
Darüber hinaus führt der Stadtverordnetenvorsteher die Geschäfte der Stadtverordnetenversammlung. Dazu gehört insbesondere die organisatorische Koordination der parlamentarischen Arbeit und beispielsweise die Weiterleitung von Vorlagen an die zuständigen Ausschüsse. Er trägt damit wesentlich dazu bei, dass die Stadtverordnetenversammlung als kommunales Parlament arbeitsfähig bleibt.
Der Stadtverordnetenvorsteher vertritt außerdem die Stadtverordnetenversammlung nach außen. Er nimmt bei repräsentativen Anlässen die Interessen und die Rolle des Stadtparlaments wahr und vertritt damit nicht die Verwaltung, sondern ausdrücklich das kommunale Vertretungsorgan. In dieser Funktion hat er insbesondere bei offiziellen Veranstaltungen eine wichtige protokollarische Bedeutung.
Von besonderer Bedeutung ist seine Stellung als überparteilicher Sitzungsleiter. Zwar bleibt der Stadtverordnetenvorsteher selbst Mitglied einer Fraktion und kann politisch aktiv sein, während der Leitung einer Sitzung muss er jedoch für einen fairen und ordnungsgemäßen Ablauf sorgen. Er hat deshalb darauf zu achten, dass alle Fraktionen und Stadtverordneten ihre Rechte gleichermaßen wahrnehmen können. Möchte er selbst ausführlich an einer politischen Debatte teilnehmen, muss er die Sitzungsleitung entsprechend abgeben.
Zu seinen Aufgaben gehört ferner die Zusammenarbeit mit den Fraktionen und dem Magistrat bei der Vorbereitung der parlamentarischen Arbeit. Dabei ist seine Rolle allerdings klar von der des Bürgermeisters zu unterscheiden: Der Stadtverordnetenvorsteher leitet die Stadtverordnetenversammlung, während der Bürgermeister beziehungsweise der Magistrat die Verwaltung führt und die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung umsetzt.
Der Stadtverordnetenvorsteher hat außerdem verschiedene gesetzlich festgelegte Aufgaben nach der Hessischen Gemeindeordnung. Dazu gehören unter anderem bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Amtseinführung und Verpflichtung des Bürgermeisters und der Stadträte sowie weitere Aufgaben im parlamentarischen Verfahren. Hinzu kommen je nach Situation Aufgaben bei Wahlen, Abstimmungen und der Feststellung von Mehrheiten.
Eine weitere wichtige Funktion besteht darin, die Rechte der Stadtverordnetenversammlung zu sichern. Der Stadtverordnetenvorsteher hat darauf zu achten, dass die Stadtverordnetenversammlung ihre gesetzlichen Zuständigkeiten wahrnehmen kann und die parlamentarischen Verfahren eingehalten werden. Er ist damit nicht lediglich ein Sitzungsleiter, sondern trägt Verantwortung dafür, dass die Stadtverordnetenversammlung ihre Funktion als oberstes Organ der Stadt tatsächlich ausüben kann.
Schließlich hat der Stadtverordnetenvorsteher eine wichtige repräsentative und politische Rolle innerhalb der Stadt. Als Vorsitzender des kommunalen Parlaments ist er regelmäßig Ansprechpartner für die Stadtverordneten, die Fraktionen und bei offiziellen Anlässen auch für Bürgerinnen und Bürger. Er steht damit an der Spitze der Stadtverordnetenversammlung und verkörpert – neben Bürgermeister und Magistrat – einen eigenständigen Teil der kommunalen Verfassungsordnung. Seine Aufgabe lässt sich deshalb vereinfacht so zusammenfassen: Er sorgt dafür, dass das Stadtparlament ordnungsgemäß, fair, rechtssicher und arbeitsfähig funktioniert.
Er ist indirekt über das Rathaus (+49 6018 601-0) oder unter stadtverordnetenvorsteher@stadt-muehlheim.de zu erreichen.
In seinen Aufgaben wird er von seinen Stellvertreterinnen und seinen Stellvertretern tatkräftig unterstützt.