Widerspruch gegen Google-Street-View

Um die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte betroffener Hausbesitzer und -bewohner zu wahren, wurde ein Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung der Aufnahmen eingeräumt. Der Widerspruch sollte folgende Daten enthalten:

  • 1. Name
  • 2. Adresse
  • 3. Bezeichnung des Gebäudes bzw. Grundstückes.

Betroffene haben die Möglichkeit Ihren Widerspruch entweder per E-Mail an streetview-deutschland@google.com oder per Brief an Google Germany GmbH, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg einzulegen.

Einen Mustertext für Widersprüche finden Sie auf der Homepage der Datenschutzaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt www.datenschutzaufsicht.hessen.de oder direkt bei www.rp-darmstadt.hessen.de.

Das Rathaus bietet den Mühlheimer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich in Widerspruchslisten, die im Zentralen Bürger-Service ausliegen, einzutragen. Die Listen werden in regelmäßigen Abständen an Google weitergeleitet.