Entscheidet sich ein Gastsstättenbetreiber dazu in seinem Biergarten, die WM-Spiele zu übertragen, so kann in der Zeit vom 11. Juni 2010 bis einschließlich 11. Juli 2010 Freitags und Samstags bis 01.00 Uhr gefeiert werden. Sonntags bis Donnerstags (aus Rücksicht auf die Bevölkerung) jedoch nur bis 23.00 Uhr, längstens bis zum Ende der Spiele, erklärt Erster Stadtrat Heinz Hölzel.
Dies ist möglich, da durch die Hessische Landesregierung eine Verordnung über den Lärmschutz erlassen wurde, die besagt, dass die üblicherweise für den Tag (bis 22.00 Uhr) geltenden Immissionsrichtwerte während der WM bis max. 01.00 Uhr verlängert werden.
Für die Gaststättenbetreiber heißt dies, dass sie ihren Gästen die Möglichkeit bieten können, die WM-Spiele in geselliger Runde bei einem Schoppen genießen zu können, ohne die Übertragung der Spiele bereits vor dem Schlusspfiff beenden zu müssen. Dies wäre nämlich der Fall gewesen, wenn keine entsprechende Verordnung über den Lärmschutz erlassen worden wäre. Denn dann hätten die Biergärten pünktlich um 22.00 Uhr schließen müssen, führt die Fachbereichsleiterin Heike Gallenbacher weiterhin aus.