Illegale Ablagerung von Grünabfällen

Mit viel Mühe und Leidenschaft sind diese Menschen in ihrer Freizeit damit beschäftigt, ihre Gärten nach ihren Vorstellungen zu gestalten.

Unerfreulicherweise sind hierunter aber auch einige, die es mit der ordnungsgemäßen Entsorgung der Grünabfälle nicht so genau nehmen.

Gerade einige Besitzer von Anwesen an Randgebieten, sei es zu den nahegelegenen Wäldern, Wiesen oder Ackerflächen nutzen diese Bereiche, um sich dort unbemerkt ihrer Grünabfälle zu entledigen. Viele wissen sicherlich nicht, das es sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden kann. Auch wenn man vermeintlich davon ausgeht, es handele sich „nur" um Gartenabfälle die in der Natur und somit außerhalb der hierfür vorgesehenen Anlagen kompostiert werden können, sollte wissen, dass diese zusätzlichen Abfälle das ursprüngliche Aussehen der Natur verfälschen. Im Fachjargon auch als „Gartenflüchtlinge" bezeichnet, können z. B. Ablagerungen von Heckenschnitt dazu beitragen, dass durch das Ziehen von Wurzeln sich in der Landschaft Hecken bilden, die dort nichts zu suchen haben. Gleiches gilt auch für unachtsam weggeworfene Blumenzwiebeln. Tulpen etc. haben auf einer Wiese nichts verloren.

Die Stadt Mühlheim am Main appelliert daher noch einmal an alle Gartenfreunde, das Angebot unseres Wertstoffhofes in der Rumpenheimer Straße 73 a anzunehmen und dort die Grünabfälle abzugeben. Öffnungszeiten sind Dienstag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Samstag von 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr. Am Montag ist der Wertstoffhof geschlossen.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter im Rathaus unter der Rufnummer 601-822 bis 824 gerne zur Verfügung.