Kita-Bedarfsplan

Das Sachgebiet Kindertageseinrichtungen erstellt jährlich einen Bedarfsplan auf Grundlage von § 30 Abs. 1 HKJGB.
Diese Bedarfsanalyse gibt einen Überblick über die Entwicklung der Bedarfe an Betreuungsplätze und zeigt auf, welche Betreuungsangebote aktuell zur Verfügung stehen und dient als Grundlage für die Planung, Optimierung und Sicherstellung der kommenden Jahre.