Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Leistungsbeschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am MainAufgrund der Änderung des Gesetzes zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sind seit Inkrafttreten am 1. März 2017 Kirchenaustritte nicht mehr an den Amts- bzw. Ortsgerichten möglich, sondern ausschließlich Aufgabe der Kommunen. Die Ortsgerichte Mühlheim am Main I und Mühlheim am Main II sind für die Entgegennahme nicht mehr zuständig.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am MainWir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.
Rechtsgrundlage