Kircheneintritt/Kirchenaustritt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main

    Aufgrund der Änderung des Gesetzes zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sind seit Inkrafttreten am 1. März 2017 Kirchenaustritte nicht mehr an den Amts- bzw. Ortsgerichten möglich, sondern ausschließlich Aufgabe der Kommunen. Die Ortsgerichte Mühlheim am Main I und Mühlheim am Main II sind für die Entgegennahme nicht mehr zuständig.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

    Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main

    Wir bitten um möglichst bargeldlose Zahlung der Gebühren.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass ein Kirchenaustritt ausschließlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde erfolgen kann. Von etwaigen Angeboten über Drittanbieter oder Dienstleistern aus dem Internet (z. B. kirchenaustritt24.de), bitten wir ausdrücklich Abstand zu nehmen.

Zentraler Bürger-Service:
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit den Kolleginnen und Kollegen des Zentralen Bürger-Service. Diesen können Sie hier buchen:

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende