ACHTUNG: Briefwahlunterlagen | Hinweis zu ggf. fehlenden Stimmzetteln
Seit dem 5. Februar 2025 werden in Mühlheim die Unterlagen zur Briefwahl verschickt. Gut 5.000 Mühlheimerinnen und Mühlheimer haben bis dato von ihrem Briefwahlrecht Gebrauch gemacht. In Einzelfällen kam es beim Versand der Unterlagen dazu, dass der für die Wahl benötigte Stimmzettel versehentlich nicht beigelegt wurde. Das Wahlamt bittet dies zu entschuldigen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich beim Wahlamt zu melden; der Stimmzettel wird unmittelbar nachgesendet (E-Mail: wahlen@stadt-muehlheim.de; Telefon: 06108-601134 oder 06108-601137). Da die Abgabe des Stimmzettels nur in Verbindung mit dem bereits zugestellten Wahlschein gültig ist, ist eine Verfälschung des Wahlergebnisses aufgrund der nachzusendenden Stimmzettel auszuschließen.
Grundsteuerreform 2025
Informationen zum Bescheid finden Sie hier
Achtung: Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens zur Grundsteuerreform, bitten wir um Verständnis,
dass es bei der Bearbeitung von kommunalen Steuerangelegenheiten derzeit zu Verzögerungen kommen kann.
Hinweis zur Bereitstellung von Steuererklärungsvordrucken
Ab 2025 stellt das Finanzamt keine Steuerformulare in Papierform mehr bereit.
Weitere Informationen finden Sie unter www.finanzamt.hessen.de
Stechmückenbekämpfung 2025
Informationen zur Stechmückenbekämpfung finden Sie hier und in der Pressemitteilung.
Jugendzentrum der Stadt Mühlheim, Rodaustraße 16
Das SCHANZ