Gewerbeangelegenheiten

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) der zuständigen Behörde anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand (Tätigkeit) des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird oder der Betrieb aufgegeben wird. Zu jeder gewerblichen Meldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Ausländische Mitbürger benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, einen Pass und eine Meldebestätigung, die nicht älter als drei Monate sein darf. Weiteren Informationen zum Gewerberecht finden Sie auch in der Gewerbeordnung oder auf der Seite des Landes Hessen.
Ihre Gewerbemeldungen können Sie online vornehmen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie nach Bestätigung des "Onlinelinks" die Seite der Stadt Mühlheim am Main verlassen. Eine Registrierung ist nicht zwingend erforderlich. Sie können Ihre Gewerbemeldung auch so vornehmen. Wenn Sie allerdings regelmäßig Gewerbemeldungen durchführen möchten, ist eine Registrierung sinnvoll. Falls Ihr Wohnsitz nicht mit der Betriebsstätte identisch sein sollte, benötigen wir zur Anmeldung einen Mietvertrag der Betriebsstätte von Ihnen. Diesen können Sie uns gerne per E-Mail zukommen lassen. Bitte senden Sie uns ausschließlich PDF Dokumente.