"Gefährlich für den Menschen ist viel weniger das Aggressionsverhalten des Hundes an sich. Vielmehr liegt die Gefahr meist in der Unfähigkeit des Menschen, das Aggressionspotentail seines Vierbeiners als artgerechtes Verhalten anzuerkennen, es zu kontrollieren und in diesem Zusammenhang es jederzeit zu unterbinden!"
(Thomas Baumann)
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Der Hund ist eines der wichtigsten Haustiere des Menschen. Als Wach- und Hütehund, als ständiger Begleiter für Blinde und Sehbehinderte oder als sozialer Bezugspunkt ist er aus unserer Gesellschaft nicht wegzudenken. In der heutigen Zeit ist es so, dass Menschen und Tiere auf viel engerem Raum zusammenleben als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Die Anzahl der Hundebesitzer in unserer Region ist stark angestiegen. Dadurch können Konflikte im Zusammenleben mit Hundebesitzern, Nicht-Hundebesitzern, Landwirten und Jagdpächtern entstehen. Hier hilft Einzig und Allein eine gegenseitige Rücksichtnahme. Nur wenn Hundebesitzer und Nicht-Hundebesitzer gegenseitig die Bedürfnisse des Anderen respektieren, kann ein friedliches Miteinander möglich sein.
Dass es dennoch hin und wieder zu Zwischenfällen mit Hunden kommt, bei denen zuweilen auch Menschen und andere Tiere verletzt werden, liegt überwiegend an der falschen Haltung oder eher gesagt an der falschen Erziehung des Hundes. Wenn ein Hund auf eine Person zuläuft, ist es nicht damit getan, dass man „Der macht nichts!" ruft. Diese Aussage ist nicht sonderlich beruhigend für einen Menschen, der Angst vor Hunden hat. Der Hundebesitzer muss seinen Hund zu sich rufen und unter Kontrolle halten können. Falls der Hund eine andere Person wie auch immer belästigt hat, sollte man sich dafür entschuldigen und den Vorfall nicht mit „Das hat er noch nie gemacht!" abtun. Im Gegenzug können sich Jogger, Radfahrer, Fußgänger, Familien mit Kindern usw. bei einem Hundehalter bedanken, wenn dieser seinen Hund anleint und dadurch alle Betroffenen reibungslos aneinander vorbei gehen können.
Wie sagt man so schön:
„Wie man in den Wald rein ruft so hallt es auch heraus!" oder
„Das Problem liegt immer am anderen Ende der Leine"
Dennoch lassen sich einzelne Rassen feststellen, die häufiger als andere an Zwischenfällen beteiligt sind. Diese Rassen wurden durch den Gesetzgeber in einer so genannte „Rassenliste" zusammengefasst. Diese Liste wird in größeren Abständen, unter Berücksichtigung der einzelnen, jährlichen Statistiken der Kommunen in Hessen immer wieder aktualisiert. Auf Grund dessen, wurde am 01.01.2009 die Rassenliste angepasst. Rottweiler und deren Kreuzungen wurden aufgenommen. Mastino Napoletano und Mastiff wurden gestrichen. Eine weitere, wichtige Änderung der Hundeverordnung betrifft nun das Verbot einen Hund unbeaufsichtigt Laufen zu lassen und die Möglichkeit in Einzelfällen einen Leinenzwang anzuordnen. Außerdem kann gegen Hundehalter, die Ihren Hund unbeaufsichtigt laufen lassen, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Nach der Hundeverordnung besteht allerdings ein grundsätzlicher Leinenzwang bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten (Wochenmarkt!), Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) unterscheidet in zwei Kategorien von Hunden. Einmal gibt es die oben genannte „Rassenliste" und die „gefährlichen Hunde". Der Unterschied liegt in der Rasse des Hundes. Bei den Hunden der Rassenliste handelt es sich um genau definierte Rassen. Ein Hund jeglicher Rasse gilt als gefährlicher Hund, wenn er durch sein Verhalten die Annahme rechtfertigt, dass er Leben und Gesundheit von Menschen und anderen Tieren gefährden könnte. Hier ist nicht das „artgerechte" Verhalten des Hundes gemeint. Eher geht es darum, ein gesteigertes Aggressionsverhalten herauszufiltern. Nach der HundeVO unterliegen Listenhunde so wie gefährliche Hunde einer Erlaubnispflicht und müssen unter anderem einen Wesentest und einen Sachkundenachweis erbringen. Für den Hundehalter besteht eine Antragspflicht.
Beim Wesenstest wird, wie das Wort schon sagt, dass Wesen des Hundes überprüft. Wie reagiert der Hund auf Umwelteinflüsse (Kinderwagen, Jogger, Autos, Radfahrer usw.)? Verhält er sich neutral im Straßenverkehr? Ebenso muss der Hundebesitzer sowie alle Personen die mit dem Hund außerhalb des eingezäunten Grundstücks unterwegs sind einen Sachkundenachweis ablegen. Der Sachkundenachweis besteht aus zwei Teilen. Es gibt einen theoretischen Teil mit verschiedenen Fragen und einen praktischen Teil. Im praktischen Teil wird der Gehorsam des Hundes, bezogen auf eine spezielle Person, getestet. Im theoretischen Teil wird das Hundewissen des Menschen abgefragt. Den Fragekatalog ohne Antworten finden Sie hier. Um zu testen was Sie wirklich über Hunde und deren Verhalten wissen, sollten Sie den Fragekatalog ohne die Antworten zuerst durcharbeiten. Danach finden Sie die Antworten hier. Der Wesenstest und der Sachkundenachweis werden von einer sachverständigen Person abgenommen. Eine Liste der zugelassenen Sachverständigen finden Sie hier.
Nach dem der Wesenstest und der Sachkundenachweis erfolgreich abgelegt wurde, wird im Normalfall eine Haltererlaubnis incl. Hundepass erteilt. Die Erlaubnis ist in der Regel auf vier Jahre befristet. Nach Ablauf der Erlaubnis muss ein neuer Wesenstest abgelegt werden. Der Sachkundenachweis verliert seine Gültigkeit nicht. Es sollte aber nicht davon ausgegangen werden, dass die Haltererlaubnis nun ein „Freifahrtschein" ist. Bei Fehlverhalten bzw. bei einem Vorfall kann über die Angelegenheit neu entschieden werden. Bei Unbelehrbarkeit des Hundebesitzers kann dies bis zur Einziehung des Hundes führen. Ebenso kann die mangelnde Zuverlässigkeit des Hundebesitzers dazu führen, dass erst gar keine Haltererlaubnis erteilt wird bzw. wieder entzogen werden kann.
Hier finden Sie als Hundebesitzer einige Anregungen wie im Vorfeld Konflikte vermieden werden können. Falls es doch zu einem Vorfall gekommen sein sollte oder Sie erkennen, dass Sie Probleme mit Ihrem Hund haben, dann suchen Sie sich Rat und Hilfe. Dazu können Sie sich dem Internet bedienen oder einfach zu einem Ihrer ortsansässigen Hundevereine gehen. Besuchen Sie doch mal eine Übungsstunde oder belegen einen Erziehungskurs. Sicher haben Sie und Ihr Partner Hund sehr viel Spaß dabei!
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Stadtgebiet
Grundlage der Steuer ist die Hundesteuersatzung der Stadt Mühlheim (Hundesteuersatzung), die durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mühlheim am Main beschlossen wird.
Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird und endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.
Für den ersten Hund | 60,00 € |
Für den zweiten Hund | 90,00 € |
Für jeden weiteren Hund | 120,00 € |
Die Hundesteuer ist zum 01.07. eines jeden Jahres fällig.
Den Hundesteuerbescheid erhalten Sie einmalig nach Anmeldung des Hundes. Sie erhalten in den Folgejahren keine Zahlungserinnerung von uns!
Bitte nutzen Sie zur Vereinfachung der Zahlungsweise die Möglichkeit eines Dauerauftrages oder nehmen Sie an unserem Abbuchungsverfahren mit einem SEPA Lastschriftenmandat teil.
Der/Die Hundehalter/in ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, schriftlich anzumelden (Anmeldeformular). Die Anmeldung kann auch bei persönlicher Vorsprache des Hundehalters/der Hundehalterin im Zentralen Bürger-Service vorgenommen werden.
Nach Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke, diese bringen Sie bitte am Halsband des Hundes an. Bei Verlust oder unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarken erhalten Sie im Zentralen Bürger-Service gegen eine Schutzgebühr von 1,00 € eine Ersatzmarke.
Für eine Steuerbefreiung/Steuerermäßigung verweisen wir auf §§ 6, 7 u. 8 unserer Hundesteuersatzung.
Haben Sie einen Hund nach § 2 HundeVO „gefährlichen Hund“ erworben, wenden Sie sich bitte für die Anmeldung an unser Ordnungsamt. Hier gelten besondere Auflagen (HundeVO).
Für die Abmeldung der Hundesteuer benutzten Sie bitte unser Abmeldeformular.
Hunde haben eine durchschnittliche Lebenserwartung von zehn Jahren und mehr. Die Entscheidung sich einen Hund anzuschaffen hat daher Auswirkung auf einen langen Lebensabschnitt.
Zukünftige Hundebesitzer haben die Auswahl aus über 330 verschiedener Rassen, die sich in Größe, Aussehen, Charakter und Temperament voneinander unterscheiden. Vom winzigen Chihuahua bis zum riesigen Bernhardiner, vom verspielten Foxterrier bis zum eleganten Dalmatiner. Wahrscheinlich hat jeder seinen Traumhund, der aber nicht unbedingt zu den eigenen Lebensumständen passt.
Rassenunterschiede beziehen sich aber nicht nur auf das Aussehen des Hundes, sondern auch auf sein Verhalten. Ohne Zweifel gibt es zwar das typische rasseübergreifende Hundeverhalten, dennoch sind spezifische Rassemerkmale vorhanden, wie z. B. der Jagd- oder Hütetrieb. Um Hunde bedarfsgerecht halten zu können und um für die eigene Familie den „passenden" Hund zu finden, sollte man deshalb unbedingt die Verhaltensbesonderheiten der verschiedenen Rassen kennen. Vor der Anschaffung eines Hundes sollte man sich deshalb über die rassetypischen Eigenschaften informieren. So ist gewährleistet, dass die Hundeinteressenten den zu ihnen und ihren individuellen Bedürfnissen passenden Hund finden.
Es gibt viele Dinge, die ein zukünftiger Hundehalter/in vor der Anschaffung eines Hundes bedenken sollte. Als Mieter/in muss unbedingt geprüft werden, ob der Mietvertrag eine Hundehaltung zulässt. Ist bereits ein Hund vorhanden, muss vor Anmietung einer neuen Wohnung geklärt werden, ob auch dort die Hundehaltung möglich ist. Eine etwaige Erlaubnis sollte schriftlich fixiert werden.
Bei bereits bestehenden Mietverhältnissen muss überprüft werden, ob der Mietvertrag die Hundehaltung erlaubt, denn lediglich der Ausschluss jeglicher Tierhaltung ist unwirksam, nicht aber das Verbot, Hunde zu halten. Im günstigen Fall beinhaltet der Mietvertrag ausdrücklich das Recht „Hunde" zu halten.
Erlaubt der Mietvertrag generell die „Haustierhaltung", dürfen auch Hunde gehalten werden, da Hunde zu den sogenannten „üblichen" Haustieren zählen. Ist im Mietvertrag nichts geregelt, also die Hundehaltung auch nicht verboten, heißt dies nicht automatisch, dass die Hundehaltung erlaub ist. In jedem der angeführten Fälle ist es ratsam, vor Anschaffung eines Hundes eine Klärung mit dem Vermieter herbeizuführen, um nachher nicht eine unliebsame Überraschung zu erleben. Der Leidtragende wäre am Ende der Hund!
Die Frage nach dem Alter des Hundes ist bei der Anschaffung von verschiedenen Kriterien abhängig. Die Anschaffung eines Welpen hat den Vorteil, dass die Erziehung des Hundes nach den individuellen Kriterien des Halters erfolgt und der Hund sich an die Bedürfnisse und Lebensgewohnheiten des Halters anpassen kann. Der Welpe wird durch seinen Besitzer geprägt. Ferner kann der Hund frühzeitig an die in der Hausgemeinschaft lebenden Personen, insbesondere an Kinder, herangeführt werden und sich in die Gemeinschaft einfügen. Allerdings ist die Erziehung eines Welpen sehr zeit- und arbeitsintensiv. Außerdem müssen Sie sich fachliche Kenntnisse über eine artgerechte Erziehung aneignen.
Auch die Anschaffung eines älteren Hundes hat Ihre Vorteile. Spezifische Erziehungsanforderungen, die ein Welpe an seinen Halter stellt (z. B. Stubenreinheit) treten in der Regel nicht auf. Oft sind ältere Hunde auch eher an das alleine bleiben gewöhnt. Dies ist natürlich ein sehr großer Vorteil für Hundehalter, die Ihren Hund auch mal stundenweise alleine lassen müssen.
Hunde unterscheiden sich nicht nur in ihrem Aussehen, sondern auch in Ihrem Verhalten. Bevor Sie sich für einen Rassehund entscheiden, müssen Sie sich unbedingt darüber informieren, zu welchem Zweck die Rasse gezüchtet wurde (z.B. Jagd- Hüte- oder Wachhund). Der ursprüngliche Verwendungszweck gibt Ihnen bereits wichtige Hinweise über die Bedürfnisse und Eigenschaften Ihres zukünftigen Hausgenossen und damit evtl. verbundne Probleme in der Haltung oder Erziehung. Im Rasselexikon des Verband Deutsches Hundewesen (VDH) erhalten Sie eine Übersicht mit Bildern und Beschreibungen von über 300 verschiedenen Rassen.
Bei einem Mischling - in der Regel aus einem Tierheim - weiß man nie genau welche Rassen „in ihm stecken". Die Endgröße, das Verhalten oder das Haarkleid sind deshalb oft etwas ungewiss und können für „Überraschungen" sorgen. Aber auch unter den Mischlingen gibt es tolle Hunde, die bestimmt Ihren Vorstellungen entsprechen. Sie müssen nur genau hinschauen und die Möglichkeit haben diesen Hund kennen zu lernen.
Ob Sie sich für einen Rassehund oder einen Mischlingshund entscheiden obliegt alleine Ihnen. Sicher ist, dass Sie, nachdem Sie sich ausreichend informiert haben, die richtige Entscheidung treffen werden
Hunde drücken Stimmungen und Absichten auch über ihre Körpersprache aus. Durch das Kupieren der Ohren und Ruten schränkt man sie folglich in ihren Kommunikationsmöglichkeiten ein. Außerdem fügt man ihnen unnötige Schmerzen zu. Deshalb ist das Kupieren von Hundeohren und Hunderuten in Deutschland und in vielen anderen Ländern aus Tierschutzgründen verboten.
Hunde sind keine Handelsware. Kaufen Sie Ihren Hund deshalb nie bei einem Hundehändler. Kaufen Sie Ihren Hund ausschließlich bei einem seriösen Züchter, der Wert auf gesunde Hunde und optimale Aufzuchtbedingungen legt. Nur wer ausnahmslos selbst gezüchtete und selbst aufgezogene Welpen abgibt, darf sich ein seriöser Hundezüchter nennen. Ein seriöser Züchter investiert eine Menge Zeit und Geld in die Aufzucht der Welpen; die Hunde sind deshalb im Anschaffungspreis etwas teurer. Vor dem Kauf eines Hundes sollten Sie mehrere Züchter besuchen und Vergleiche anstellen. Unter Umständen werden Sie große Unterschiede feststellen!
Einen seriösen Züchter erkennen Sie vor allem an den Aufzuchtbedingungen der Welpen, an der Transparenz bezüglich Haltung und Herkunft der Hunde, an der kompetenten Beratung und an einer über den Kauf hinausgehenden Nachbetreuung der Käufer. Außerdem erhalten Sie einen ordnungsgemäß geführten EU-Heimtierausweis und eine Ahnentafel bzw. Zuchtpapiere. Hier ist es wichtig, dass diese Papiere vom deutschen Dachverband VDH (Verband Deutsches Hundewesen) und dem internationalen Dachverband FCI (Fédération Cynologie International) anerkannt sind. Die beiden Abkürzungen, VDH und FCI, müssen auf den Papieren ersichtlich sein. Leider gibt es immer noch möchte gern „Züchter" die diesen Nachweis nicht erbringen können und sich ihre Papiere selber „stricken". Hier laufen Sie Gefahr einen Hund aus einer unkontrollierten Zuchtlinie zu kaufen. Was am Ende für Sie heißt, dass Sie betrogen wurden. Weitere Informationen, wie Sie einen seriösen Züchter eines Rassehundes finden, können Sie über den Verband Deutsches Hundewesen (VDH) einholen.
Denken Sie daran, dass auch in den Tierheimen viele liebenswerte Hunde dringend auf ein neues Zuhause warten. Gerade mit der Übernahme eines Sorgenkindes, das vielleicht nach einer dunklen Vergangenheit wieder Zutrauen zum Menschen fasst und dem man einige erfüllte Lebensjahre schenkt, kann man viel Gutes tun. Auch hier sollte man aber nicht unüberlegt und aus bloßem Mitleid handeln. Versuchen Sie, möglichst viel über das "Vorleben" Ihres Wunschhundes zu erfahren und gehen Sie ein paar Mal mit ihm spazieren. Auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Tierheims dürfen Sie eine offene und kompetente Beratung erwarten. Gewissenhafte Tierpfleger kennen die Charaktere ihrer Schützlinge sehr genau und sind darum besorgt, dass Hund und Mensch zueinander passen. In seriösen Tierheimen sind alle Hunde tierärztlich untersucht, entwurmt, geimpft und eventuell kastriert. Bei der Übergabe des Hundes erhalten Sie daher nebst dem Übernahmevertrag auch den EU-Heimtierausweis des Hundes. Anzumerken ist, dass Hunde die nachweislich aus einem Tierheim kommen, in Mühlheim am Main auf drei Jahre steuerbefreit werden. Anmeldepflichtig sind sie aber trotzdem.
Ein Hundekauf kann auch durch mündliche Absprache und per Handschlag rechtsgültig zustande kommen. Im Streitfall - etwa wenn später gesundheitliche Mängel beim Hund auftauchen - kann dann aber kaum mehr bewiesen werden, was wirklich vereinbart wurde. Es ist deshalb für beide Seiten - Verkäufer und Käufer - von Vorteil, wenn alle wichtigen Punkte in einem schriftlichen Kaufvertrag festgehalten werden. Mit der Übergabe des Hundes sollten Sie außerdem den Impfpass und - falls es sich um einen Rassehund handelt - die Abstammungsurkunde erhalten. Fragen sie nach, ob der Hund mittels Mikrochip gekennzeichnet ist.
Ein kostenloser Service für alle Hundehalterinnen und Hundehalter - der Hundefinder „Hufi“ genannt
Zum Frühjahr 2016 bietet die Stadt Mühlheim einen kostenlosen Service für Hundehalterinnen und Hundehalter an - den Hundefinder; „Hufi“ genannt.
Der „Hufi“ ist eine kostenlose Registrierung aller in Mühlheim lebenden Hunde. Ein gefundener Vierbeiner kann so schneller und unbürokratisch zugeordnet werden. Wir rufen Sie an oder schicken Ihnen eine Mail und Sie können Ihren entlaufenden Liebling schnell wieder zu sich nachhause holen.
Sollte es nötig sein, kümmern wir uns auch um die Unterbringung Ihres Hundes bis zur Abholung. Befindet sich Ihr Hund nur kurz in unserem hauseigenen Zwinger, ist auch dieser Service kostenlos. Sollte der Hund länger untergebracht werden müssen, fallen Pensionskosten des Tierheimes Dreieich an. Grundsätzlich wird aber die Inobhutnahme bis zur Abholung gesichert.
Um Sie zeitnah kontaktieren zu können, benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Die von Ihnen benötigten Daten finden Sie finden Sie im folgenden, ausfüllbaren PDF:
Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Hund nur zuordnen können, wenn die uns vorliegenden Daten aktuell sind. Änderungen können jederzeit telefonisch, mit dem Kontaktformular oder per Mail vorgenommen werden.
In Mühlheim ist es Pflicht, jederzeit die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners selbständig und ordnungsgemäß zu entsorgen. Aus diesem Grund hat die Stadt zahlreiche Hundekottütenspender im gesamten Stadtgebiet und seinen Ortsteilen installiert.
Sollten Sie eine Patenschaft für einen Spender übernehmen wollen, freut sich Frau Heike Gallenbacher und die Kollegen des Ordnunsgamtes (Kontakt: 06108 - 601 982 oder per mail hund@stadt-muehlheim.de) über Ihr Interesse.
Seit 2016 steht allen Mühlheimerinnen und Mühlheimern, und vor allem ihren vierbeinigen Begleitern, die Hundewiese an der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde zur Verfügung. Auf einer Fläche von rund 10.000 qm finden alle Hunde genug Platz zum Spielen, Tollen und Rennen. Die Fläche ist an den äußeren Grundstücksecken mit 4 Holzpfosten markiert und unmittelbar an der Sackgasse und den Parkplätzen an der Anton-Dey-Straße gelegen, so dass sie für Hunde und Ihre Besitzer leicht zu finden sein sollte. Auch Hundekottüten sind in ausreichender Zahl vorhanden.
Hinweisschilder mit einfachen und eigentlich selbstverständlichen Regeln sind an den Zufahrten zur Wiese angebracht. Auf der Wiese gilt natürlich auch selbst während der Brut- und Setzzeit kein Leinenzwang, sollte aber ein Hund zum Beispiel dazu verpflichtet sein, einen Maulkorb zu tragen, gilt das ebenso uneingeschränkt auf der Hundewiese. Die Stadtverwaltung trägt dafür Sorge, dass die Wiese mehrfach im Jahr gemäht wird.
Mit dem Klicken des Symbols (Größere Karte ansehen) in der rechten oberen Ecke der Karte gelangen Interessierte auf einen externen Google Maps Link mit den Standorten aller Hundekottütenspender in Mühlheim. Dies ist ein externes Angebot der Firma "Alphabet Inc." ehemals "Google Inc.". Für die Inhalte ist der externe Seitenbetreiber verantwortlich.
Für Fragen steht Ihnen Frau Heike Gallenbacher sowie das Team des Ordnungsamtes unter 06108 - 601 982 zur Verfügung.