Fachausschüsse
Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden. Aufgaben und Zahl der Ausschüsse legt die Stadtverordnetenversammlung fest. Sie bestimmt auch, wie viele Mitglieder ein Ausschuss haben soll. Lediglich der (Haupt- und) Finanzausschuss muss aufgrund gesetzlicher Vorschrift in jedem Fall eingerichtet werden.
Die Ausschüsse wählen ein Mitglied für den Vorsitz und seine Stellvertretungen. Die Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich.
Dem Ausschuss werden alle Vorlagen, für die er zuständig ist, von der Stadtverordnetenvorsteherin/vom Stadtverordnetenvorsteher zur Beratung zugewiesen. Nach Behandlung der Vorlagen erfolgt eine Abstimmung in den Fachausschüssen. Diese Abstimmung ist zugleich eine Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung, ebenso zu entscheiden. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt letztendlich über diese Empfehlung ab und trifft damit die endgültige Entscheidung.
Die Ausschüsse tagen turnusgemäß eine Woche vor der Stadtverordnetenversammlung um 18:30 Uhr im Stadtverordnetensitzungssaal. Der Haupt- und Finanzausschuss tagt dienstags um 19:00 Uhr vor der Stadtverordnetenversammlung.