Magistrat der Stadt Mühlheim am Main
Der Magistrat („Gemeindevorstand“) ist als Verwaltungsbehörde die „Regierung“ der Stadt. Er besorgt die laufende Verwaltung, indem er eigene Beschlüsse, Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, Bundes- und Landesgesetze sowie Rechtsnormen der Stadt ausführt. Er erledigt die laufenden Geschäfte im Rahmen des von der Stadtverordnetenversammlung genehmigten Etats.
Der Magistrat der Stadt Mühlheim am Main besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem, dem Ersten Stadtrat und zehn ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten. Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt direkt gewählt.
Zu ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten können nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, d.h. auch solche, die nicht der Stadtverordnetenversammlung angehören, gewählt werden. Die Wahl erfolgt von der Stadtverordnetenversammlung. Nach dem Grundsatz der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat (Inkompatibilität) können Mitglieder des Magistrats nicht gleichzeitig Stadtverordnete sein.