Magistrat der Stadt Mühlheim am Main

Der Magistrat („Gemeindevorstand“) ist als Verwaltungsbehörde die „Regierung“ der Stadt. Er besorgt die laufende Verwaltung, indem er eigene Beschlüsse, Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, Bundes- und Landesgesetze sowie Rechtsnormen der Stadt ausführt. Er erledigt die laufenden Geschäfte im Rahmen des von der Stadtverordnetenversammlung genehmigten Etats. 

Der Magistrat der Stadt Mühlheim am Main besteht aus dem Bürgermeister als Vor­sitzendem, dem Ersten Stadtrat und zehn ehrenamtlichen Stadt­rätinnen und Stadträten. Die Bürgermeisterin bzw. der Bürger­meis­ter wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt direkt gewählt.


Zu ehren­amtlichen Stadträtinnen und Stadträten können nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, d.h. auch solche, die nicht der Stadtverordnetenversammlung angehören, gewählt werden. Die Wahl erfolgt von der Stadtverordnetenversammlung. Nach dem Grundsatz der Unver­einbarkeit von Amt und Mandat (Inkompatibilität) können Mitglieder des Magistrats nicht gleichzeitig Stadtverordnete sein. 

Die Magistratsmitglieder

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