Aufgaben des Ausländerbeirates
Die Aufgaben und Befugnisse des Ausländerbeirates sind in der Hessischen Gemeindeordnung definiert.
Das Gremium berät die politischen Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohnerinnen und Einwohner betreffen und vertritt die Interessen der ausländischen Bevölkerung in Mühlheim am Main.
Der Ausländerbeirat hat ein Informationsrecht, ein Anhörungsrecht und ein Vorschlags- sowie Antragsrecht in allen Angelegenheiten, die die ausländische Bevölkerung in der Stadt Mühlheim am Main betreffen.
Der Ausländerbeirat organisiert politische und interkulturelle Veranstaltungen, Informationsveranstaltungen sowie Arbeitskreise zu aktuellen Themen. Er bietet Beratung bei migrationsspezifischen Themen und Fragestellungen, vermittelt bei Konflikten und liefert Informationen zu Fragen der Zuwanderung.
Das Gremium unterstützt zudem (Migranten-)Vereine und Organisationen bei der Ausrichtung interkultureller Events sowie Informationsveranstaltungen.
Mitglieder
Der Ausländerbeirat der Stadt Mühlheim am Main besteht aus 15 Mitgliedern.
- Haydar Doğan (Vorsitzender)
- Giovanni Miccichè (stellvertretender Vorsitzender)
- Hüsamettin Eryilmaz (stellvertretender Vorsitzender)
- Ömer Akay
- Mohammed Ali
- Alessandro Bomba
- Konstantinos Bouras
- Abdurrahman Kavuncu
- Dennis Miccichè
- Paolo Mancuso
- Nuray Öztürk
- Kann Öztürk
- Şenol Solak
- Canan Ünal
- Bayram Zengin
Geschichte
Bereits in den 1960er Jahren beschäftigten sich die Parteien, die karitativen Verbände und andere gesellschaftliche Gruppen mit der Frage, welche politischen Mitwirkungsrechte ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland erhalten sollten. Hauptsächlich in den Großstädten entstanden infolge der Ansiedlung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit ihren Familien Gremien nach den unterschiedlichsten Modellen, die sich der Probleme der Ausländerinnen und Ausländer annahmen.
Mit der Gründung eines Ausländerbeirates in Mühlheim am Main beschäftigte sich die Stadtverordnetenversammlung erstmalig in der Sitzung am 4. April 1974. Der Magistrat wurde vonseiten der Stadtverordnetenversammlung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, in Mühlheim einen Ausländerbeirat zu bilden.
Am 1. Juli 1974 wurde in dieser Angelegenheit der Hessische Städte- und Gemeindebund angeschrieben und um Auskunft gebeten, ob es bereits in anderen Städten und Gemeinden ein solches Gremium damals gab.
Am 16. Dezember 1975 beschloss die Stadtverordnetenversammlung einen Ausländerbeirat in Mühlheim am Main zu gründen. Diese Maßnahme sollte nach dem Beschluss versuchsweise und befristet bis zum Ende der Legislaturperiode 1972-1977 erfolgen.
Die Zusammensetzung des Ausländerbeirates war mit acht Vertretern ausländischer Arbeitnehmer, die durch den DGB benannt wurden, mit einem Vertreter des DGB, mit drei Vertretern der freien Wohlfahrtsverbände, mit drei Stadtverordneten sowie einem Mitglied des Magistrats vorzunehmen.
Die Einrichtung eines Ausländerbeirates war das Ergebnis längerer Beratungen. Es wurde für nötig erachtet, einen Bevölkerungsanteil in Mühlheim am Main von damals rund 12 % ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in ihrem politischen Status zu stärken. Die größten ausländischen Bevölkerungsgruppen in Mühlheim am Main gliederten sich 1975 in rund 1.100 Italiener, je 200 Griechen, Spanier und Türken sowie 350 Jugoslawen. Insgesamt lebten zum Zeitpunkt der Gründung des Ausländerbeirates in Mühlheim am Main ca. 2.500 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus 32 Staaten.
Durch die Arbeit des Ausländerbeirates sollte die Integration der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihrer Familien verstärkt werden.
Am 29. April 1976 fand schließlich die konstituierende Sitzung des ersten Mühlheimer Ausländerbeirates statt.
In der Diskussion über die Aufgaben und Ziele des Ausländerbeirates kristallisierten sich folgende Schwerpunkte:
- Beratung der städtischen Gremien in allen die ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffenden Fragen
- Beratung und Unterstützung der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in folgenden Bereichen
- Wohnungswesen
- Schulwesen und Bildungsfragen
- soziale berufliche Förderung
- Freizeitgestaltung
In den späteren Jahren kamen weitere Themen hinzu, wie etwa die Intensivierung der Kontakte zu den örtlichen Vereinen und das kommunale Wahlrecht für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Der Ausländerbeirat hatte durch den Stadtverordnetenbeschluss weiterhin den Auftrag, eine Geschäftsordnung zu erarbeiten, die mit Wirkung vom 1. September 1976 auf einstimmigen Beschluss des Ausländerbeirates in Kraft trat.
Nachdem in den ersten Jahren von der Stadtverordnetenversammlung in zeitlichen Abständen über die Fortsetzung der Arbeit des Ausländerbeirates entschieden wurde, ist durch den Beschluss vom 28. Juni 1979 bestimmt worden, dass der Ausländerbeirat ohne zeitliche Begrenzung weiterarbeiten konnte. Damit war das Gremium aus dem Versuchsstadium herausgetreten. Die erste Direktwahl des Ausländerbeirates fand am 5. November 1989 statt.