Bereits kurz nach der Sommerpause wurden die Salz- Sand- und Granulatvorräte überprüft und ggf. ergänzt sowie der Check an den Fahrzeugen und Geräten vorgenommen. Über 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Bauhofes sorgen in den Wintermonaten dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger möglichst problemlos durch diese Zeit kommen. Der Aufgabenkatalog des kommunalen Winterdienstes wird unter der Prämisse der Erhaltung der Verkehrssicherheit gesehen. In wöchentlich wechselnden Schichten haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während des gesamten Winters zusätzlich zu ihrer täglichen Beschäftigung noch an rd. 65 Stunden pro Woche ihren Bereitschaftsdienst zu absolvieren.
Im Fall der Fälle beginnen die Mitarbeiter morgens um 05.00 Uhr mit dem Streuen der innerörtlichen Straßen und dem Räumen von Gehwegen vor Städtischen Grundstücken und öffentlichen Fahrradwegen. Der „Einsatzbefehl" kommt in der Regel vom Einsatzleiter des Bauhofes oder von der Polizei. „Nachts besteht für die Stadt keine Verpflichtung, die Straßen streuen zu lassen", so Bürgermeister Daniel Tybussek. „Und für die Bundes- Landes- und Kreisstraßen ist ohnehin die Straßenmeisterei in Neu-Isenburg zuständig, auf deren Arbeit sowie Arbeitszeiten hat die Stadt Mühlheim keinen Einfluss". Neben dem großen Lkw, der für das Streuen der Verkehrsstraßen zuständig ist, werden zwei Schmalspurfahrzeuge für den Bereich der Rad- und Fußwege eingesetzt. In diesem Zusammenhang bitten wir alle motorisierten Verkehrsteilnehmer die vorgenannten Wege nicht zuzuparken, damit die Fahrzeuge des Winterdienstes ungehindert ihrer Arbeit nachgehen können. Hinzu kommen weitere drei Fahrzeuge, die sich um Brücken, Bushaltestellen, Straßenüberwege usw. zu kümmern haben. Der Einsatz der im Winterdienst Beschäftigten ist streng vorgegeben. Nach Einsatzplänen werden die einzelnen Bereiche systematisch abgearbeitet, so dass das Stadtgebiet von Mühlheim innerhalb von vier Stunden einmal geräumt wird. Bürgermeister Tybussek macht in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich, dass nicht alle Straßen Mühlheims in den Einsatzplänen vorgesehen sind, sondern dass nur die Hauptverkehrsstraßen sowie einige Zubringerstraßen von der Stadt gestreut werden. „Auch auf gestreuten Straßen und Wegen haben die Verkehrsteilnehmer entsprechende Rücksicht zu nehmen und ihr Fahrverhalten den Straßenverhältnissen anzupassen, sommerliche Verhältnisse können auch wir nicht zustande bringen", erinnert der Bürgermeister.
Im Interesse der Anlieger soll noch einmal auf die Winterdienstpflichten der Bürgerinnen und Bürger gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Mühlheim aufmerksam gemacht werden. In der Satzung sind z. B. Streubreite, Streuflächen oder auch Streumittel sowie die Reinigungszeiten festgelegt und vorgegeben (www.muehlheim.de/stadtrecht). Neben den „normalen" Bürgersteigen sei auch nochmals auch auf Bürgersteige mit Bushaltestellen ohne eine Wartehalle hingewiesen, die in die Verpflichtung der jeweiligen Anlieger fallen. Weitere Fragen zum Winterdienst werden gerne von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Mühlheim unter der Telefonnummer 601822 oder -23, -24 sowie -27 beantwortet.