Pressemitteilung des Kreises Offenbach - Lockerungen werden ab Samstag zurückgenommen - Inzidenz im Kreis Offenbach liegt über 35

Das Gesundheitsamt des Kreises Offenbach erlässt eine Allgemeinverfügung, die ab Samstag, 14. August 2021, in Kraft tritt. Folgende Änderungen zu den aktuellen Regeln nach den Bestimmungen der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoSchuV) des Landes Hessen gibt es konkret: • Bei Veranstaltungen, darunter auch Fachmessen und Kulturangebote, sind maximal 250 Personen in geschlossenen Räumen und 500 Personen im Freien erlaubt. Genesene oder vollständig geimpfte Personen zählen nicht mit. Das Gesundheitsamt kann Ausnahmen zulassen. • Für den Besuch des Innenbereichs der gastronomischen Betriebe ist ein negativer Coronatest notwendig. Genesene oder vollständig geimpfte Personen sind von der Testpflicht befreit. • In Hotels und auf Campingplätzen mit Gemeinschaftseinrichtungen muss ein negativer Coronatest bei der Anreise sowie bei längerem Aufenthalt einmal pro Woche vorgelegt werden. Genesene oder vollständig geimpfte Personen sind von der Testpflicht befreit. Die Allgemeinverfügung ist befristet bis zum Montag, 13. September 2021. Gemäß dem Eskalationskonzept sollen die Beschränkungen wieder ab dem nächsten Tag zurückgenommen werden, wenn der Schwellenwert der jeweiligen Stufe fünf Tage in Folge unterschritten wurde. Eine Übersicht über Teststellen, wo Corona-Schnelltests aktuell kostenlos erhältlich sind, kann unter www.kreis-offenbach.de/testanspruch abgerufen werden. Corona Schutzimpfungen sind ohne Termin möglich. Alle Details sind unter www.kreisoffenbach.de/impfzentrum nachzulesen. Für die Fragen der Bürgerinnen und Bürger sind unter www.kreisoffenbach.de/corona viele Informationen zusammengestellt. Darüber hinaus ist eine Corona-Hotline, Telefon 06074 8180-2222 und E-Mail corona hotline@kreisoffenbach.de geschaltet. Diese ist montags bis freitags in der Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.