Diese reguläre Nebenverdienstgrenze zur Rente wird voraussichtlich auch ab 2022 wieder gelten. Die Bundesregierung sah sich veranlasst, auf den durch die Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und die durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausgelösten Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen mit einer neuerlichen Gesetzesänderung zu reagieren. Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden. Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner. Unverändert bleiben hingegen die bestehenden Regelungen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, ebenso bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten. Auch die Stadtverwaltung unterstützt sie gerne bei weiteren Fragen zu diesem komplexen Thema. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit Herrn Gustav Kaufmann unter 06108 – 601 703 oder per Mail an allgemeine-sozialberatung@stadt-muehlheim.de.