Für die Untersuchungen müssen in der Fahrbahnmitte punktuelle Bohrungen durchgeführt werden. Damit es aufgrund der teilweise beengten Platzverhältnisse nicht zu Sperrungen des fließenden Verkehrs kommt, müssen für die Dauer der Arbeiten Halteverbote eingerichtet werden. Die Zufahrten zu den Grundstücken sind in der Regel aber gewährleistet. Für eventuelle Rückfragen steht Herr Kreitling, Sachgebiet Tiefbau, unter der Tel.-Nr. (06108) 601-818 gerne zur Verfügung.