Dies bedeutet, dass insbesondere in den Altstadtbereichen, sowie in der Umgebung der Kirchen und der Kinder- und Seniorenbetreuungseinrichtungen das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk nicht gestattet ist.
Dies bedeutet, dass insbesondere in den Altstadtbereichen, sowie in der Umgebung der Kirchen und der Kinder- und Seniorenbetreuungseinrichtungen das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk nicht gestattet ist.