Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes sowie den Vorgaben der Berufsgenossenschaft sind die Mitarbeiter zukünftig daran gehalten, zukünftig nur noch Bündel oder Kisten und Kästen mitzunehmen, die ein Gewicht von 10 kg nicht übersteigen. Sollte diese zulässige Grenze überschritten werden, kann das Altpapier leider nicht mehr mitgenommen werden.
Diese nötige Maßnahme geschieht aus Rücksicht auf die Mitarbeiter des Sammlungsunternehmens und basiert auf den gültigen gesetzlichen Vorgaben und Regeln. Die Benutzer der blauen Tonne sind bei der Befüllung ihrer Tonnen von dieser Regelung natürlich ausgenommen, da diese maschinell geleert werden.