Um allen Besucherinnen und Besuchern einen angenehmen Aufenthalt in der Natur zu ermöglichen und gleichzeitig die in manchen Bereichen sehr sensible Flora und Fauna zu schützen, weist die Stadtverwaltung auf die aus den Regelungen der Naturschutz-, Wald- und Jagdgesetzgebung hervorgehenden Verhaltensregeln für das Geocaching hin:
- Sensible Lebensräume und geschützte Biotope dürfen abseits der Wege nicht betreten werden. „Querfeldeinlaufen“ ist daher zu vermeiden. Innerhalb von Natur- und Vogelschutzgebieten ist das Ausbringen von Caches nicht gestattet.
- Im Wald ist das nächtliche Aufsuchen der Caches („Nacht-Caching“) abseits von Wegen nicht gestattet, um eine Störung von Wildtieren, die Behinderung der Jagd sowie die Gefährdung von Personen durch die Jagd zu vermeiden.
- In Fels- oder Baumhöhlen bzw. in der Nähe von Nistkästen und Horstbäumen dürfen aus Gründen des Fledermaus- bzw. des Vogelschutzes keine Caches versteckt werden.
Geocaching-Standorte im Stadtwald oder auf anderen öffentlichen Freiflächen sind im Vorfeld mit der Stadt Mühlheim, Sachgebiet Umwelt und Freiraum (Tel. 06108 - 601 812) abzustimmen. Die Stadt Mühlheim kann als Waldeigentümerin nicht genehmigte Caches entfernen lassen. In den Außenbereichen sind ggf. auch die Naturschutzbehörden anzufragen.
Das Ausüben des Geocaching begründet keine höhere Anforderung an die Verkehrssicherheit. Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr.
„Unsere Bevölkerung nutzt die Mühlheimer Wald- und Wiesenflächen sehr rege und auf vielfältige Art und Weise. Geocaching erfreut sich dabei zunehmender Beliebtheit und ermöglicht eine ganz besondere Erfahrung. Mit Rücksicht auf die Natur, Landschaft und andere Besucher sollten die genannten Hinweise aber unbedingt beachtet werden“, bittet die Erste Stadträtin Gudrun Monat abschließend um Verständnis für diese wichtigen Verhaltensregeln.