Onlineversteigerung von Fundsachen - Ab dem 11.05.2017 geht es wieder los!

Empfangsberechtigte oder Personen, die einen Gegenstand verloren haben, haben noch bis zum 30.04.2017 Gelegenheit, ihre Ansprüche im Rathaus, Friedensstraße 20, in Mühlheim, geltend zu machen.

 „Bereits seit dem 13. April sind die Gegenstände in einer Vorschau im Internet zu begutachten. Ein entsprechender Link auf der Startseite von www.muehlheim.de führt direkt auf die Seite der Firma GMS, die unsere Online-Auktion betreut“, so die Fachbereichsleiterin des Bereiches Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Heike Gallenbacher.

Bei dieser Online-Auktion werden eine Vielzahl von Gegenständen zu ersteigern sein. Die Versteigerung läuft nach dem Count-down-Prinzip, Höchst- und Niedrigstpreise werden damit vorher festgelegt. „Dieses Vorgehen steht für Seriosität und Vertrauenswürdigkeit, woran uns als kommunalem ‚Anbieter’ natürlich besonders gelegen sein muss“, betont Bürgermeister Tybussek. „Die ersteigerten Gegenstände werden dann bei uns gegen Barbezahlung abgeholt – ein Versand ist nicht möglich. Auch dieses Verfahren soll Transparenz und Verlässlichkeit gewährleisten.“

Neben dem Link auf www.muehlheim.de wird auch unter www.sonderauktionen.net zur Mühlheimer Versteigerung hingeführt.