Derzeit gibt es in Mühlheim fünf Spielhallen, untergebracht in zwei Gebäuden. „Jede Spielhalle braucht einen eigenen Eingang, auch wenn sie sich in einem gemeinsamen Gebäude befinden“, erklärt Heike Gallenbacher, Leiterin des Fachbereichs Sicherheit, Ordnung und Verkehr. Jede Spielhalle darf maximal zwölf Spielautomaten aufstellen. In den bereits existierenden Spielhallen in der Offenbacher Straße (Zweier-Komplex) und der Borsigstraße (Dreier-Komplex) gab es in den letzten Jahren noch die Möglichkeit, durch die Unterteilung des großen Raumes in mehrere kleine Räume Mehrfachkonzessionen zu bekommen und dadurch mehr als zwölf Gerät in einem Gebäude unterzubringen. Voraussetzung dafür waren lediglich getrennte Eingänge und klar voneinander getrennte Räume. „Diese Möglichkeit gibt es für neue Spielhallen inzwischen nicht mehr. Zwei Spielhallen müssen einen Mindestabstand von 300m Luftlinie aufweisen“, so Gallenbacher. „Die Ansiedlung von neuen Spielhallen handhaben wir restriktiv. Zudem laufen die Mehrfachkonzessionen der bestehenden Spielhallen in den nächsten Jahren aus und sollen voraussichtlich auch nicht verlängert werden“, sagt Tybussek abschließend.