Nicht mehr standsichere Grabmale wurden mit einem entsprechenden Aufkleber versehen, der die Hinterbliebenen bzw. beauftragten Grabpfleger auf den unsicheren Stand aufmerksam macht. „Die Mängel müssen innerhalb von acht Wochen durch eine Fachfirma beseitigt werden“, weist Thomas Gärtner, zuständiger Sachgebietsleiter, auf die Aufgabe der Hinterbliebenen bzw. Grabpfleger hin. Die Inhaber bzw. die Nutzungsberechtigten von Grabstätten sind für alle Schäden haftbar, die Infolge ihres Verschuldens - beispielsweise durch das Umfallen der Grabmäler – entstehen.
Doch nicht nur für die Standsicherheit der Grabmale sind sie verantwortlich, sondern auch dafür, dass hinter den Gräbern keine Gegenstände wie z.B. Blumentöpfe, Vasen, Gießkannen oder Harken gelagert werden dürfen. „Diese behindern die Mäh- und Reinigungsarbeiten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angewiesen, diese Gegenstände zu entfernen, falls notwendig“, erklärt Monat.
Für alle weiteren Fragen rund um die städtischen Friedhöfe stehen Frau Stübing unter 06108 - 79 34 68 und Herr Richter unter 06108 - 79 34 96 zur Verfügung.