Änderung bei der Beschilderung im Naherholungsgebiet

Die gesamten Zufahrten und Verkehrswege im Naherholungsgebiet sind als Feuerwehr-zufahrten und Rettungswege gekennzeichnet. Dort gilt per se ein absolutes Haltverbot außerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen. Daher ist eine zusätzliche Beschilderung nicht erforderlich. Um den „Schilderwald“ im Stadtgebiet etwas zu lichten, werden die Verkehrszeichen demnächst abgebaut.

Vorab wurden die im Naherholungsgebiet ansässigen Vereine über die Änderung der Beschilderung informiert.