Stellungnahme zum Klageverfahren eingereicht

Die Stellungnahme zum Planfeststellungsbeschluss wurde Ende Mai durch den Rechtsbeistand, die Anwaltskanzlei Philipp-Gerlach & Teßmer, beim Verwaltungsgerichtshof Kassel eingereicht. „Mit unserer Stellungnahme möchten wir eine mündliche Anhörung erwirken, um unsere Anliegen nachdrücklich vortragen zu können“, betont Bürgermeister Daniel Tybussek.

Mühlheim befindet sich in diesem Verfahren in einer besonderen Lage, erklärt Petra Hopfgarten vom Sachgebiet Hochbau/Stadtökologie: „Der festgelegte Lärmschutzbereich erstreckt sich nur über eine kleine Teilfläche von Lämmerspiel. Dennoch weist der Fluglärm im gesamten Mühlheimer Stadtgebiet ein hohes Belastungspotential auf, das stärker berücksichtigt werden sollte. Die Ergebnisse unter anderem vom Umweltbundesamt beauftragter Studien zeigen, dass die Gesundheitsrisiken durch Fluglärm nicht an den gesetzlich festgelegten Lärmschutzgrenzen enden.“

Mit der Stellungnahme ist daher auch die Forderung verbunden, das Nachtflugverbot auf 22 bis 6 Uhr auszuweiten oder zumindest die Flugaufkommen in den Nachtrandstunden zu verringern. „Wir haben unser Möglichstes getan, um ein positives Ergebnis zu erwirken. Wann wir mit einer Entscheidung rechnen können, wissen wir noch nicht“, so der Rathauschef.