Der Arbeitskreis Naherholungsgebiet, Teil des Mühlheimer Präventionsrates, war am vergangenen Wochenende im Naherholungsgebiet unterwegs, um die Besucherinnen und Besucher auf die Regeln für die Nutzung aufmerksam zu machen. Sie wurden darauf hingewiesen, dass sowohl das Baden und Schwimmen als auch das Camperein und Angeln im Naherholungsgebiet verboten ist. Für Zuwiderhandlungen wurden Bußgelder verhängt. Die DLRG half mit einem ihrer Boote, Inseln zu räumen.
26. Juli 2013