Unsere Infrastruktur an öffentlichen Straßen und Gebäuden muss unterhalten und in Stand gehalten werden. Dieser Erhalt unserer Infrastruktur ist allein durch Einsparmaßnahmen auf Dauer nicht möglich, so dass eine Anpassung der Grundsteuer B an die aktuellen Gegebenheiten notwendig und sinnvoll erscheint. Auch die Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach als Genehmigungsorgan der Kommunalen Haushalte hat dringend empfohlen, den Hebesatz der Grundsteuer B anzuheben.
Deshalb wurde durch den Kämmerer, als ein Baustein des Haushaltssicherungskonzepts, mit der Einbringung des Haushalts 2013 eine Grundsteuer B Erhöhung von 320 Prozentpunkten auf 390 Prozentpunkten eingeplant. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2012, der Genehmigung des Haushalts durch die Kommunalaufsicht und der amtlichen Bekanntmachung des Haushaltsplanes vom 28.02.2013 kann jetzt die Umsetzung der Steuererhöhung erfolgen. Die Neuveranlagung der Grundsteuer B führt zu einem Mehrertrag im Mühlheimer Haushalt von ca. € 707.000. Bei ca. 8.700 Veranlagungen ergibt sich eine durchschnittliche Mehrbelastung von knapp über € 80 pro Grundstücksbesitzer. Diese vergleichsweise erträgliche Erhöhung dient der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des städtischen Haushalts und mit einem Hebesatz von 390 Prozentpunkten liegt die Stadt Mühlheim immer noch im unteren Drittel der nachbarlichen Kreiskommunen.
Mit Datum vom 12. April 2013 werden die geänderten Steuer-, Gebühren- und Abgabenbescheide auf dem Postweg verschickt. Dabei ist zu beachten, dass die erste fällige Rate zum 15. Februar noch mit dem alten Hebesatz von 320 Prozentpunkten berechnet war, da eine Neuveranlagung mit dem geänderten Hebesatz von 390 Prozentpunkten erst nach Veröffentlichung der Hebesatzänderung in der Öffentlichen Bekanntmachung durchgeführt werden darf. Die Nachforderung für das erste Quartal wird mit der Rate zum 15.05.2013 fällig.