Pressemitteilung der Deutschen Flugsicherung

Sowohl die Instrumentenlandesysteme der Südbahn als auch der Nordwestlandebahn werden auf ihre Genauigkeit hin vermessen. Untersucht werden dabei beide Betriebsrichtungen.
Hierbei kommt ein Vermessungsflugzeug vom Typ Beechcraft Super King Air 350, eine zweimotorige Propellermaschine, zum Einsatz. Je nach Verkehrsaufkommen und Wetterlage ist auch in der Nacht mit Lärmbelästigungen zu rechnen. Falls die Vermessungen im geplanten Zeitraum zum Beispiel wegen schlechten Wetters nicht durchgeführt werden können, werden sie auf den Zeitraum vom 24. bis zum 27. Mai bzw. 29. Mai bis 1. Juni 2012 verlegt.
Grundsätzlich finden zwischen 23:00 und 5:00 Uhr wegen des Nachtflugverbots am Flughafen Frankfurt keine Starts und Landungen statt. Technische Überprüfungsflüge, wie zum Beispiel Vermessungsflüge, sind jedoch auch während der Nacht gestattet. Dadurch wird der reguläre Flugbetrieb am Tag nicht beeinträchtigt.
Die Vermessung technischer Einrichtungen erfolgt auf Basis internationaler Vorschriften und ist für die Sicherheit im Luftverkehr unverzichtbar. Daher bittet die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH die Bevölkerung um Verständnis.