Keine Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers im Jahr 2011 müssen Beschäftigte dort die bisherige Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 vorlegen. Wer für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt oder seine Lohnsteuerkarte verloren hat, kann sich exklusive vom zuständigen Finanzamt eine sogenannte Ersatzbescheinigung ausstellen lassen. Auch ist ab dem 1. Januar 2011 ausschließlich das Finanzamt für Änderungen der Lohnsteuerdaten selbst, wie z.B. Änderung der Steuerklasse, der Freibeträge etc. zuständig.

Sollten sich für das Jahr 2011 Ihre Freibeträge, die Zahl der Kinder, Ihre Religion oder Steuerklasse ändern, sind Sie verpflichtet dies umgehend Ihrem zuständigen Finanzamt mitzuteilen, erklärt Erster Stadtrat Heinz Hölzel.

Laut Finanzministerium hat die Abschaffung der Lohnsteuerkarte keine Auswirkungen auf die Steuererklärung.

Für interessierte Bürger liegt im Zentralen Bürger-Service Informations-material zu dem neuen Verfahren aus.