Einzig und allein bei Meldeanfragen erteilt die Stadtverwaltung, gemäß dem Hessischen Meldegesetz, über eine einzelne und eindeutig identifizierte Person eine Auskunft, z.B. über die neue Anschrift, so Marco Jähner, zuständiger Sachgebietsleiter des Zentralen Bürger-Services im Mühlheimer Rathaus.
Kommerzielle Gruppenauskünfte bzw. den Verkauf von privaten Adressdaten wird es auch in Zukunft in Mühlheim nicht geben, stellt Erster Stadtrat Heinz Hölzel abschließend zu dieser Thematik fest.