Vergabe der freien Plätze in den Betreuungseinrichtungen beginnt ab dem 16. Februar 2026

Die Eltern der Kinder, die einen Platz in einer städtischen Kindertageseinrichtung erhalten, werden nach und nach angeschrieben. Absagen werden nicht versendet.

Da einige Eltern von ihrem Recht auf Wahlfreiheit Gebrauch machen und ihr Kind in mehreren Einrichtungen anmelden, ist die zuständige Stelle der Stadtverwaltung auf zeitnahe Rückmeldungen der angeschriebenen Familien angewiesen. Nur so können freiwerdende Plätze weitervergeben und nachrückende Familien informiert werden.

Dieses Vergabeverfahren wird entsprechend einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Stadtverwaltung ist selbstverständlich bemüht, die Wünsche der Eltern zu berücksichtigen und die verfügbaren Plätze zügig zu vergeben. Erfahrungsgemäß erstreckt sich das Verfahren jedoch häufig bis in den Sommer hinein, da fortlaufend Plätze für Nachrücker frei werden.

Voraussetzung für eine Platzzusage ist, dass der Hauptwohnsitz der Familie in Mühlheim liegt. Für die Vergabe von Hort- und Schulbetreuungsplätzen ist zudem maßgeblich, dass beide Elternteile einer aktiven Berufstätigkeit nachgehen. Die entsprechenden Nachweise sind bis zum Anmeldegespräch in der jeweiligen Einrichtung vorzulegen.

Darüber hinaus muss das Kind an der dem Hort beziehungsweise der Schulbetreuung zugeordneten Schule angemeldet sein.

Abschließend weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Platzvergabe bei den freien- und konfessionellen Trägern eigenständig erfolgt.