Vorläufige Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung
Für das Quorum, also die Mindestanzahl an Stimmen bzw. Mitgliedern, die erforderlich ist, um eine Entscheidung rechtsbindend zu treffen, ist in der Stadtverordnetenversammlung der Grundsatz „50% plus eins“ definiert. Bei 45 Sitzen braucht es also mindestens 23 Stimmen bzw. anwesende Mitglieder für eine rechtsbindende Entscheidung.
Insgesamt nahmen an der Stadtverordnetenwahl 11.256 Wählerinnen und Wähler teil und gaben insgesamt 469.984 gültige Stimmen ab. Die Wahlbeteiligung über alle 21 Wahlbezirke hinweg lag bei 51,21%.
Vorläufige Ergebnisse der Ausländerbeiratswahl
Neben der Stadtverordnetenversammlung wurde in diesem Jahr auch der Ausländerbeirat (ALB) gewählt. Der Ausländerbeirat als politisches Gremium wird ausschließlich von der ausländischen Bevölkerung von Mühlheim am Main gewählt und vertritt deren Interessen. Wählen konnte jede Ausländerin und jeder Ausländer (auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie alle Staatenlosen), die/der mindestens 18 Jahre alt ist, am Wahltag seit mindestens sechs Wochen in Mühlheim am Main mit Hauptwohnsitz gemeldet und im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Der Mühlheimer Ausländerbeirat verfügt über insgesamt 15 Sitze. Zur Wahl aufgestellt waren in diesem Jahr 19 Kandidatinnen und Kandidaten. Insgesamt gaben 443 für die Ausländerbeiratswahl berechtigte Personen 4.315 Einzelstimmen ab. Bei 6.340 Wahlberechtigten lag die Wahlbeteiligung damit bei rund 7%.
Die Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse der Stadtverordnetenwahl und der Ausländerbeiratswahl trifft der Gemeindewahlausschuss am kommenden Freitag.
